Aktien-Steuer-Rechner 2026
Abgeltungsteuer auf Aktiengewinne berechnen
📈 Aktienverkauf
Rendite: 59.6%
📋 Freibeträge & Verluste
Verfügbar: 1.000,00 € von 1.000,00 €
Nur Aktien-Verluste möglich!
⛪ Kirchensteuer & Optionen
📈 Steuer auf Aktiengewinn
Abgeltungsteuer inkl. Soli
📊 Berechnungsdetails
💡 So funktioniert die Aktiensteuer
Abgeltungsteuer
Soli (auf AbgSt)
Kirchensteuer (opt.)
✓Sparerpauschbetrag: 1.000,00 € (ledig) / 2.000,00 € (verheiratet) bleiben steuerfrei
✓Effektiver Steuersatz: ca. 26,375% (ohne KiSt) oder ca. 27,8-28% (mit KiSt)
✓Freistellungsauftrag: Bei deiner Bank erteilen, um Pauschbetrag automatisch zu nutzen
✓FIFO-Prinzip: Zuerst gekaufte Aktien werden zuerst verkauft
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Altbestand vor 2009: Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf steuerfrei (Bestandsschutz)
- •Aktien vs. Fonds: Für Aktienfonds gilt die Teilfreistellung (30% steuerfrei) – nutze dafür unseren Kapitalertragsteuer-Rechner
- •Verlustverrechnung: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (seit 2009)
- •Steuerbescheinigung: Deine Bank erstellt eine Jahressteuerbescheinigung für die Steuererklärung
- •Ausländische Aktien: Quellensteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden
🏛️ Zuständige Stellen & Links
Depotbank / Broker
Freistellungsauftrag & Steuerbescheinigung
ELSTER Online
Anlage KAP ausfüllen →BMF Steuerrechner
bmf-steuerrechner.de →Finanzamt
Bei komplexen Fragen
Aktien-Steuer 2026: So werden Aktiengewinne besteuert
In Deutschland unterliegen Gewinne aus Aktienverkäufen der Abgeltungsteuer. Mit unserem Aktien-Steuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie viel Steuer beim Verkauf Ihrer Aktien anfällt – inklusive Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer.
📊 Aktiensteuer auf einen Blick:
- Abgeltungsteuer: 25% auf den Gewinn
- + Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungsteuer
- + Kirchensteuer: 8% oder 9% (falls Mitglied)
- = Effektiver Steuersatz: 26,375% (ohne KiSt) bis ca. 28% (mit KiSt)
Wie wird der Aktiengewinn berechnet?
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn berechnet sich wie folgt:
Verkaufspreis
− Verkaufsgebühren (z.B. Ordergebühr)
= Veräußerungserlös (netto)
− Kaufpreis (Anschaffungskosten)
− Kaufgebühren
= Kursgewinn (Brutto)
Sparerpauschbetrag 2026
Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag sind steuerfrei:
- Singles: 1.000 € steuerfrei pro Jahr
- Ehepaare (zusammen veranlagt): 2.000 € steuerfrei pro Jahr
- Wichtig: Freistellungsauftrag bei der Bank/Broker einrichten!
Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen – also Zinsen, Dividenden UND Kursgewinne aus Aktienverkäufen.
Aktienverluste verrechnen
Wichtige Sonderregel: Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Sie können NICHT mit:
- Dividenden verrechnet werden
- Zinserträgen verrechnet werden
- Gewinnen aus ETFs/Fonds verrechnet werden
💡 Tipp: Nicht verrechnete Aktienverluste werden im "Aktienverlusttopf" automatisch ins nächste Jahr übertragen und können dann mit zukünftigen Aktiengewinnen verrechnet werden.
FIFO-Prinzip: First In, First Out
Wenn Sie dieselbe Aktie zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft haben, gilt das FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Aktien werden beim Verkauf auch zuerst verkauft.
Beispiel: Sie kaufen im Januar 100 Aktien zu je 50 € und im Juni 50 Aktien zu je 70 €. Wenn Sie 80 Aktien verkaufen, werden die 80 Aktien aus dem Januar-Kauf zugrunde gelegt (Kaufpreis 50 €).
Altbestand vor 2009
Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf komplett steuerfrei. Die Abgeltungsteuer wurde erst 2009 eingeführt, und für Altbestände gilt Bestandsschutz.
✅ Steuerfrei: Kursgewinne aus Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden
⚠️ Aber: Dividenden aus diesen Aktien sind trotzdem steuerpflichtig!
Günstigerprüfung (§32d Abs. 6 EStG)
Falls Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, können Sie die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert Ihre Kapitalerträge dann zum niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Lohnt sich für: Personen mit geringem Einkommen, Studenten, Rentner mit niedrigen Bezügen, Arbeitslose
Kirchensteuer auf Aktiengewinne
Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, wird zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer erhoben:
- Bayern & Baden-Württemberg: 8%
- Alle anderen Bundesländer: 9%
Die Kirchensteuer wird automatisch abgeführt, wenn Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als kirchensteuerpflichtig registriert sind. Bei der Berechnung wird die Abgeltungsteuer um den Kirchensteuer-Anteil ermäßigt.
Was gilt für Aktienfonds und ETFs?
Für Aktienfonds und Aktien-ETFs gelten andere Regeln:
- Teilfreistellung: 30% der Erträge bleiben steuerfrei (bei mind. 51% Aktienanteil)
- Verlustverrechnung: Fondsverluste können mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden
- Vorabpauschale: Jährliche fiktive Besteuerung bei thesaurierenden Fonds
Für ETFs und Fonds nutzen Sie unseren Kapitalertragsteuer-Rechner.
💡 Steuertipp: Verteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag optimal auf alle Depots. Bei mehreren Banken: Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten!
🏛️ Steuererklärung bei Aktiengewinnen
Wann ist eine Steuererklärung nötig?
Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten – Sie müssen normalerweise nichts tun. Eine Steuererklärung mit Anlage KAP ist nur nötig für:
- Günstigerprüfung: Falls Ihr Steuersatz unter 25% liegt
- Verlustverrechnung: Zwischen verschiedenen Banken
- Ausländische Erträge: Quellensteuer-Anrechnung
- Nicht genutzter Sparerpauschbetrag: Nachträgliche Anrechnung
Wichtige Dokumente
- Jahressteuerbescheinigung: Erhält man automatisch von der Bank
- Freistellungsauftrag: Bei der Bank einrichten (max. 1.000€ / 2.000€)
- Verlustbescheinigung: Beantragung bis 15.12. für Verlustvortrag
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie viel Steuer muss ich auf Aktiengewinne zahlen?
Auf Aktiengewinne fallen 25% Abgeltungsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag an, also insgesamt 26,375%. Bei Kirchenmitgliedschaft kommen noch 8-9% Kirchensteuer hinzu (auf die Abgeltungsteuer), wodurch der effektive Steuersatz auf ca. 27,8-28% steigt. Der Sparerpauschbetrag von 1.000€ (2.000€ für Ehepaare) bleibt steuerfrei.
Was ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000€ für Singles und 2.000€ für zusammen veranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag – also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zusammen – sind steuerfrei. Dafür muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden.
Kann ich Verluste aus Aktien mit anderen Gewinnen verrechnen?
Nein, Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (nicht mit Dividenden, Zinsen oder Fondsgewinnen). Nicht verrechnete Verluste werden im Aktienverlust-Topf automatisch ins nächste Jahr übertragen.
Was ist das FIFO-Prinzip bei Aktien?
FIFO steht für 'First In, First Out'. Wenn Sie dieselbe Aktie zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft haben, werden beim Verkauf steuerlich immer die zuerst gekauften Aktien als zuerst verkauft behandelt. Dies ist für die Berechnung des Kaufpreises wichtig.
Sind Aktien vor 2009 steuerfrei?
Ja, Kursgewinne aus Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind komplett steuerfrei (Altbestandsschutz). Die Abgeltungsteuer wurde erst 2009 eingeführt. Dividenden aus diesen Aktien sind aber weiterhin steuerpflichtig.
Was ist die Günstigerprüfung?
Mit der Günstigerprüfung können Sie beantragen, dass Ihre Kapitalerträge statt mit 25% Abgeltungsteuer mit Ihrem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Das lohnt sich, wenn Ihr Grenzsteuersatz unter 25% liegt – zum Beispiel bei geringem Einkommen, als Student oder Rentner.