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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Abgeltungsteuer auf Aktien, ETFs & Dividenden

📊 Art der Kapitalerträge

Kryptowährungen?

Krypto fällt nicht unter die Abgeltungsteuer, sondern wird als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) besteuert: nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei, sonst mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (Freigrenze 1.000 €/Jahr). Nutzen Sie dafür den Krypto-Steuer-Rechner.

💰 Kapitalerträge eingeben

Verlusttopf aus Vorjahren

Z.B. von Bank einbehalten

👤 Persönliche Situation

Max. 1.000 € Sparerpauschbetrag

Kapitalertragsteuer

1.055 €

Gesamtsteuer auf Kapitalerträge

Effektiver Satz21,10 %
Netto-Gewinn3.945 €
Nachzahlung1.055 €

📊 Berechnung im Detail

Brutto-Kapitalertrag5.000 €
Sparerpauschbetrag1.000 €
Zu versteuern4.000 €
Steuern1.055 €
Abgeltungsteuer (25%)1.000 €
Solidaritätszuschlag (5,5%)55 €
Netto-Gewinnnach Steuern
3.945 €

💡 So funktioniert die Kapitalertragsteuer

  • 📈Abgeltungsteuer: Pauschale 25% auf alle Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungsteuer
  • Kirchensteuer: Falls Mitglied, zusätzlich 8-9%
  • 🎁Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Ledig) / 2.000 € (Verheiratet) steuerfrei
  • 📊Teilfreistellung: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immofonds 60% steuerfrei
  • Krypto gehört nicht hierher: Kryptowährungen sind keine Kapitalerträge, sondern private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) – nach 1 Jahr steuerfrei, sonst persönlicher Einkommensteuersatz. Dafür gibt es den Krypto-Steuer-Rechner.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Freistellungsauftrag: Erteile deiner Bank einen Freistellungsauftrag bis 1.000 €, um Steuern zu sparen
  • Verlustverrechnung: Aktien-Verluste können nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden
  • Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen kann der persönliche Steuersatz günstiger sein
  • Quellensteuer: Ausländische Dividenden können anrechenbar sein (max. 15%)
  • ⚠️Dieser Rechner dient zur Orientierung – für die Steuererklärung konsultiere einen Steuerberater

🏛️ Zuständige Behörden & Anlaufstellen

📋

Finanzamt

Anlage KAP zur Steuererklärung

ELSTER Online →
🏦

Depotbank

Freistellungsauftrag erteilen

Bei deiner Bank/Broker

📞

Bürgertelefon BMF

Fragen zur Abgeltungsteuer

030 18 333-0 →
💼

Steuerberater

Komplexe Sachverhalte

Steuerberaterkammer →

Kapitalertragsteuer 2026: Das müssen Anleger wissen

Die Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungsteuer genannt) besteuert Ihre Gewinne aus Geldanlagen. Mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Steuer auf Ihre Aktiengewinne, ETF-Erträge und Dividenden anfällt.

📊 Kapitalertragsteuer im Überblick:

  • Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer
  • + Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Steuer = 1,375%
  • + Kirchensteuer: 8% oder 9% (optional)
  • Gesamt: 26,375% (ohne Kirche) bzw. ca. 27,8% (mit Kirche)

Sparerpauschbetrag 2026

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben steuerfrei:

  • Singles: 1.000 € steuerfrei pro Jahr
  • Ehepaare (zusammen veranlagt): 2.000 € steuerfrei pro Jahr
  • Wichtig: Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten!

Was wird besteuert?

Die Abgeltungsteuer gilt für verschiedene Kapitalerträge:

  • Zinsen: Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
  • Dividenden: Aus Aktien und Fonds
  • Kursgewinne: Beim Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds
  • Termingeschäfte: Optionen, Zertifikate

Teilfreistellung bei Fonds & ETFs

Bei Investmentfonds gilt eine Teilfreistellung – ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei:

  • Aktienfonds (mind. 51% Aktien): 30% Teilfreistellung
  • Mischfonds (mind. 25% Aktien): 15% Teilfreistellung
  • Immobilienfonds: 60% Teilfreistellung (80% bei Auslandsfokus)
  • Sonstige Fonds/Anleihen-ETFs: 0% Teilfreistellung

Beispiel: 1.000 € ETF-Gewinn × 30% Teilfreistellung = nur 700 € steuerpflichtig

Günstigerprüfung

Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können Sie die Günstigerprüfung beantragen:

  • Kapitalerträge werden dann zum niedrigeren Einkommensteuersatz besteuert
  • Lohnt sich bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 62.000 € (Singles)
  • Beantragung über die Anlage KAP in der Steuererklärung

💡 Tipp: Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag optimal aus! Richten Sie Freistellungsaufträge bei all Ihren Banken ein – insgesamt maximal 1.000 € (bzw. 2.000 € für Ehepaare).

Kryptowährungen & Steuern

Bitcoin und Kryptowährungen werden anders besteuert:

  • Haltefrist: Nach 1 Jahr Haltedauer = steuerfrei
  • Unter 1 Jahr: Besteuerung zum persönlichen Steuersatz (nicht 25%!)
  • Freigrenze: 1.000 € Gewinn pro Jahr steuerfrei (bei unter 1 Jahr Haltedauer)
  • Staking/Lending: 10 Jahre Haltefrist für Steuerfreiheit (umstritten)

Verlustverrechnung

Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden:

  • Allgemeiner Verlusttopf: Für Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne
  • Aktienverlusttopf: Nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
  • Termingeschäfte: Nur mit Termingeschäftsgewinnen, max. 20.000 €/Jahr
  • Verlustübertrag: Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen

Ausländische Quellensteuer

Bei ausländischen Dividenden wird oft Quellensteuer einbehalten:

  • USA: 15% (mit W-8BEN Formular, sonst 30%)
  • Schweiz: 35% (15% anrechenbar, Rest erstattungsfähig)
  • Anrechnung: Bis 15% wird auf deutsche Steuer angerechnet

🏛️ Steuererklärung

Anlage KAP in der Steuererklärung

Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten. Eine Steuererklärung ist nur nötig für: Günstigerprüfung, nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag, ausländische Erträge, Verlustverrechnung zwischen Banken.

Steuerbescheinigung: Ihre Bank stellt Ihnen eine jährliche Bescheinigung aus
Freistellungsauftrag: Online oder per Formular bei Ihrer Bank einrichten

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) beträgt 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag = 26,375%. Mit Kirchensteuer (8-9%) sind es ca. 27,8-28%. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Ehepaare) bleibt steuerfrei.

Was ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € für Singles und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Sie müssen einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einrichten.

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?

Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs (mind. 51% Aktienanteil) sind 30% der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Bei Mischfonds sind es 15%, bei Immobilienfonds 60-80%. Nur der Rest wird mit 25% besteuert.

Wie werden Kryptowährungen besteuert?

Krypto-Gewinne nach über 1 Jahr Haltedauer sind steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer werden sie zum persönlichen Einkommensteuersatz (nicht 25%!) besteuert. Es gibt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr.

Was ist die Günstigerprüfung?

Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Wenn ja, werden Kapitalerträge zum niedrigeren Satz besteuert. Beantragung über die Anlage KAP in der Steuererklärung.

Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja, Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, sonstige Verluste untereinander. Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen.