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Altersteilzeit-Rechner 2026

Blockmodell, Aufstockung & Rentenpunkte

Steuerklasse 6 wird bei Altersteilzeit nicht berücksichtigt

6Jahre

Blockmodell: 3 Jahre Arbeitsphase + 3 Jahre Freistellungsphase

60Jahren

Voraussetzung: Mindestens 55 Jahre alt, mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Ihr Netto in Altersteilzeit

2.180,00 €/ Monat

80,0 % Ihres bisherigen Nettos (2.725,00 €)

ATZ-Brutto (50%)

2.500,00 €

Aufstockung (netto)

+567,50 €

📊Blockmodell: Ihr Zeitplan

ARBEITSPHASE

3 Jahre

FREISTELLUNG

3 Jahre

📋 Arbeitsphase

  • • Alter: 60 - 63 Jahre
  • • Vollzeit arbeiten
  • • Halbes Gehalt + Aufstockung
  • • RV-Beiträge auf 80% Basis

🏖️ Freistellungsphase

  • • Alter: 63 - 66 Jahre
  • • Keine Arbeit
  • • Gleiche Bezüge wie in Arbeitsphase
  • • RV-Beiträge weiterhin auf 80%

💰Gehaltsvergleich

Ohne ATZMit ATZDifferenz
Brutto/Monat5.000,00 €2.500,00 €-2.500,00 €
+ Aufstockung (netto)+567,50 €
Netto/Monat2.725,00 €2.180,00 €-545,00 €
Netto in %100%80,0 %

💡 Die Aufstockung ist steuerfrei! Sie unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann sich auf Ihren Steuersatz auswirken.

🏛️Rentenpunkte-Aufstockung

Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80% Ihres bisherigen Bruttogehalts – nicht nur auf die 50% ATZ-Gehalt!

RV-Beitragsgrundlage

4.000,00 €

= 80% von 5.000,00 €

Zusätzl. AG-Beitrag

+279,00 €

pro Monat

Ohne ATZMit ATZ (80%)
Entgeltpunkte/Jahr1.26451.0116
→ Rente/Monat51,58 €41,26 €
Gesamte ATZ (6 J.)7.5869 EP6.0695 EP

⚠️ Rentenminderung pro ATZ-Jahr

Trotz der 80%-Aufstockung sammeln Sie 10,32 € weniger Rente pro Jahr ATZ als bei voller Weiterarbeit.

Über 6 Jahre: ca. 61,89 € weniger monatliche Rente.

Aktueller Rentenwert 2026: 40.79 € pro Entgeltpunkt und Monat
Durchschnittsentgelt 2026: 47.450 €/Jahr

📈Gesamtbetrachtung über 6 Jahre

Ohne Altersteilzeit

Gesamt-Netto (6 Jahre)

196.200,00 €

Mit Altersteilzeit

Gesamt-Netto (6 Jahre)

156.960,00 €

Einkommensdifferenz

-39.240,00 €

weniger Netto-Einkommen über die gesamte ATZ-Laufzeit

🏖️ Aber: Freizeit-Gewinn

3 Jahre bezahlte Freistellung

= 36 Monate früher "Rente" bei gleichem Netto

Voraussetzungen für Altersteilzeit

Mindestalter: 55 Jahre

Bei Beginn der Altersteilzeit

Mindestbeschäftigung: 3 Jahre

In den letzten 5 Jahren vor Beginn der ATZ sozialversicherungspflichtig

Vereinbarung mit Arbeitgeber

ATZ ist keine Pflicht – Arbeitgeber muss zustimmen

Halbierung der Arbeitszeit

Durchschnittlich 50% der bisherigen Arbeitszeit über die Gesamtlaufzeit

⚖️Vor- und Nachteile der Altersteilzeit

✓ Vorteile

  • • Gleitender Übergang in Rente
  • • Ca. 80% des Nettos bei 50% Arbeit
  • • Aufstockung ist steuerfrei
  • • RV-Beiträge auf 80% Basis
  • • Freistellungsphase ohne Arbeit
  • • Soziale Absicherung bleibt

✗ Nachteile

  • • 20% weniger Netto
  • • Weniger Rentenpunkte als Vollzeit
  • • Progressionsvorbehalt der Aufstockung
  • • Arbeitgeber muss zustimmen
  • • Insolvenzrisiko des Arbeitgebers
  • • Keine gesetzliche Pflicht

🧮So funktioniert die Aufstockung

Gesetzliche Mindestaufstockung:

  • Mindestens 20% des ATZ-Bruttos (= 10% des Vollzeit-Bruttos)
  • • Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor
  • • Ziel ist oft: ca. 80% des bisherigen Nettos

Rentenbeiträge:

  • • Arbeitgeber zahlt RV-Beiträge auf mindestens 80% des bisherigen Bruttos
  • • Zusätzliche Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen
  • • Damit werden mehr Entgeltpunkte gesammelt als nur bei 50% Gehalt

50%

Gehalt (brutto)

~80%

Netto-Einkommen

80%

RV-Grundlage

🛡️Insolvenzschutz bei Altersteilzeit

⚠️ Wichtig beim Blockmodell:

In der Arbeitsphase arbeiten Sie vor und "ersparen" sich Gehalt für die Freistellung. Wird der Arbeitgeber insolvent, könnte dieses Guthaben verloren gehen.

Pflicht des Arbeitgebers: Absicherung durch Bankbürgschaft, Sicherheit oder Insolvenzsicherung (z.B. Treuhandvertrag, Versicherung).

💡 Tipp: Lassen Sie sich die Insolvenzabsicherung schriftlich nachweisen!

🏛️Beratung & Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Informationen zu Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihre Rente und Beratung zur optimalen Gestaltung des Übergangs.

📞

Servicetelefon DRV

0800 1000 4800

Kostenlos, Mo-Do 7:30-19:30

💡 Tipp: Sprechen Sie auch mit Ihrem Betriebsrat oder Personalrat – oft gibt es tarifliche Regelungen mit höherer Aufstockung!

Altersteilzeit 2026: Der sanfte Übergang in den Ruhestand

Mit unserem Altersteilzeit-Rechner berechnen Sie kostenlos, wie viel Netto Sie während der Altersteilzeit erhalten. Erfahren Sie, wie das Blockmodell funktioniert und wie sich die ATZ auf Ihre Rentenpunkte auswirkt.

Was ist Altersteilzeit (ATZ)?

Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Dabei wird die Arbeitszeit auf 50% reduziert, während der Arbeitgeber das Gehalt auf etwa 80% des bisherigen Nettos aufstockt.

Die wichtigsten Fakten zur ATZ:

  • • Mindestalter: 55 Jahre bei ATZ-Beginn
  • • Arbeitszeit: 50% der bisherigen Arbeitszeit
  • • ATZ-Entgelt: 50% des bisherigen Bruttos
  • • Aufstockung: Auf ca. 80% des Nettos (je nach Tarifvertrag)
  • • Rentenbeiträge: Auf Basis von 80-90% des bisherigen Bruttos

Blockmodell vs. Gleichverteilung

Bei der Altersteilzeit gibt es zwei Arbeitszeitmodelle:

📊 Blockmodell (häufiger)

  • 1. Hälfte: Vollzeit arbeiten (100%)
  • 2. Hälfte: Komplett freigestellt (0%)
  • • Gehalt in beiden Phasen gleich
  • • Beliebt: Früher aufhören zu arbeiten

⚖️ Gleichverteilungsmodell

  • • Durchgehend 50% Arbeitszeit
  • • Kein Wertguthaben-Aufbau
  • • Gleichmäßige Entlastung
  • • Weniger verbreitet

Wichtig zu wissen: ATZ-Entgelt und Aufstockung sind in beiden Modellen identisch – unser Rechner funktioniert deshalb auch als Blockmodell-Rechner. Die beiden Modelle unterscheiden sich nur in der Verteilung der Arbeitszeit und darin, dass beim Blockmodell in der Arbeitsphase ein Wertguthaben entsteht, das der Arbeitgeber gegen Insolvenz absichern muss (§ 8a AltTZG). Beim Gleichverteilungsmodell gibt es kein Wertguthaben.

Beispiel Blockmodell (6 Jahre ATZ):

  • Jahre 1-3 (Arbeitsphase): Vollzeit arbeiten, Wertguthaben aufbauen
  • Jahre 4-6 (Freistellungsphase): Nicht mehr arbeiten, Wertguthaben auszahlen
  • • Während beider Phasen: Gleiches ATZ-Gehalt (~80% Netto)

Wie funktioniert die Aufstockung?

Die Aufstockung ist der Kern der Altersteilzeit. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf, sodass Sie trotz 50% Arbeitszeit etwa 80% Ihres bisherigen Nettos erhalten:

Rechenbeispiel:

  • Bisheriges Brutto: 5.000€ (Netto ca. 3.200€)
  • ATZ-Entgelt (50%): 2.500€ (steuerpflichtig)
  • + Aufstockung: ca. 700€ (steuerfrei!)
  • = ATZ-Netto: ca. 2.560€ (~80% vom Netto)

Brutto und Netto in der Altersteilzeit: Aus 5.000€ Brutto werden im Beispiel ca. 2.560€ ATZ-Netto – rund 80% des bisherigen Nettos, obwohl das ATZ-Entgelt nur 50% des Bruttos beträgt. Ihr genaues Netto vor der Altersteilzeit ermitteln Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Wichtig: Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, er erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.

Steuern bei Altersteilzeit: Progressionsvorbehalt

Bei den Steuern in der Altersteilzeit gilt: Das ATZ-Entgelt – also die 50% des bisherigen Bruttos – ist ganz normal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Aufstockungsbetrag dagegen ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Er wird bei der Ermittlung Ihres Steuersatzes mitgerechnet und erhöht so den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.

Für das Rechenbeispiel oben heißt das: Versteuert werden nur die 2.500€ ATZ-Entgelt. Die ca. 700€ Aufstockung kommen steuerfrei hinzu – sie zählen aber bei der Ermittlung des Steuersatzes mit, der auf die 2.500€ angewendet wird. Der Steuersatz auf das ATZ-Entgelt fällt dadurch etwas höher aus, als es bei 2.500€ Brutto ohne Aufstockung der Fall wäre.

Auswirkung auf die Rente

Während der Altersteilzeit werden weniger Rentenpunkte erworben als bei voller Beschäftigung. Allerdings muss der Arbeitgeber zusätzliche RV-Beiträge zahlen:

  • Gesetzliches Minimum: RV-Beiträge auf Basis von 80% des bisherigen Bruttos
  • Tarifverträge: Oft 90% des bisherigen Bruttos als Bemessungsgrundlage
  • Entgeltpunkte: Entsprechend 80-90% der normalen Punkte

Beispiel Rentenpunkte (90% RV-Aufstockung):

  • • Normale Beschäftigung: ca. 1,0 EP/Jahr
  • • Während ATZ (90%): ca. 0,9 EP/Jahr
  • • Bei 6 Jahren ATZ: 0,6 EP weniger als bei Vollbeschäftigung
  • • Rentenunterschied: ca. 24€/Monat weniger Rente

Voraussetzungen für Altersteilzeit

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit – der Arbeitgeber muss zustimmen. Die wichtigsten Voraussetzungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG):

  • ✓ Mindestalter 55 Jahre bei Beginn der ATZ
  • ✓ In den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • ✓ Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (oft durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung)
  • ✓ Arbeitgeber zahlt mindestens 20% Aufstockung auf das ATZ-Entgelt
  • ✓ Arbeitgeber zahlt zusätzliche RV-Beiträge (mind. 80%)

Tarifvertragliche Regelungen

Viele Tarifverträge bieten bessere Konditionen als das Gesetz vorschreibt:

Im öffentlichen Dienst ist die Altersteilzeit im TV ATZ geregelt: Das ATZ-Netto liegt dort bei etwa 83%, die Rentenbeiträge werden auf Basis von 90% des bisherigen Bruttos gezahlt. Bei der IG Metall sind rund 80-85% Netto und ebenfalls 90% RV-Basis üblich, in der Chemie-Branche etwa 80% Netto. Maßgeblich ist immer der konkrete Tarifvertrag bzw. Ihre Betriebsvereinbarung – die Tabelle zeigt die üblichen Eckwerte:

Tarifvertrag Aufstockung RV-Basis
TV ATZ (öffentlicher Dienst) ~83% Netto 90%
IG Metall ~80-85% Netto 90%
Chemie ~80% Netto 90%
Gesetzliches Minimum +20% ATZ-Entgelt 80%

Insolvenzschutz beim Blockmodell

Beim Blockmodell baut der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase ein Wertguthaben auf, das in der Freistellungsphase ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber muss dieses Guthaben gegen Insolvenz absichern (§ 8a AltTZG).

⚠️ Wichtige Absicherungen:

  • • Arbeitgeber muss Wertguthaben insolvenzsicher anlegen
  • • Bürgschaft, Verpfändung oder treuhänderische Anlage
  • • Bei Insolvenz: Anspruch auf Insolvenzgeld (max. 3 Monate)
  • • Restansprüche über Insolvenztabelle

Nebentätigkeit während ATZ

Eine Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit ist grundsätzlich möglich. Allerdings kann sie Auswirkungen auf die staatliche Förderung haben. Sprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit

Während der gesamten Altersteilzeit – auch in der Freistellungsphase – sind Sie arbeitslosenversichert. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I – der Arbeitslosengeld-Rechner zeigt die Höhe; ab 58 besteht der ALG-I-Anspruch bis zu 24 Monate.

🏛️ Beratung & Kontakt

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Kostenlose Beratung zu den Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihre Rente. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung des ATZ-Vertrags beraten!

📞 Servicetelefon

0800 1000 4800

Kostenlos, Mo-Do 7:30-19:30, Fr 7:30-15:30

👥 Betriebsrat / Personal

Für betriebliche ATZ-Regelungen und Tarifverträge

💡 Tipp: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der DRV und sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat, bevor Sie den ATZ-Vertrag unterschreiben!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit (ATZ) ermöglicht älteren Arbeitnehmern ab 55 Jahren einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Die Arbeitszeit wird auf 50% reduziert, während der Arbeitgeber das Gehalt auf etwa 80% des bisherigen Nettos aufstockt. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber erhöhte Rentenversicherungsbeiträge.

Was ist das Blockmodell bei der Altersteilzeit?

Beim Blockmodell arbeiten Sie in der ersten Hälfte der ATZ-Laufzeit Vollzeit (Arbeitsphase) und sind in der zweiten Hälfte komplett freigestellt (Freistellungsphase). In beiden Phasen erhalten Sie das gleiche ATZ-Gehalt von etwa 80% des bisherigen Nettos. Bei 6 Jahren ATZ arbeiten Sie also 3 Jahre voll und sind dann 3 Jahre freigestellt.

Wie viel Geld bekomme ich bei Altersteilzeit?

Bei Altersteilzeit erhalten Sie das ATZ-Entgelt (50% Ihres bisherigen Bruttos) plus eine steuerfreie Aufstockung. Zusammen ergibt das etwa 80% Ihres bisherigen Nettogehalts – je nach Tarifvertrag auch bis zu 85%. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Gehalt, der Steuerklasse und dem geltenden Tarifvertrag ab.

Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit – der Arbeitgeber muss zustimmen. Die Voraussetzungen sind: Mindestalter 55 Jahre, in den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln einen Anspruch für die Beschäftigten.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?

Während der ATZ werden weniger Rentenpunkte erworben als bei voller Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss jedoch zusätzliche RV-Beiträge zahlen – mindestens auf Basis von 80% des bisherigen Bruttos, oft sogar 90% (laut Tarifvertrag). So erhalten Sie etwa 80-90% der Rentenpunkte, die Sie bei Vollbeschäftigung bekommen würden.

Ist die Aufstockung bei Altersteilzeit steuerfrei?

Ja, der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei. Allerdings unterliegt er dem Progressionsvorbehalt – das heißt, er erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte (das ATZ-Entgelt). Das ATZ-Entgelt selbst wird normal versteuert.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers während der Altersteilzeit?

Beim Blockmodell muss der Arbeitgeber das Wertguthaben gegen Insolvenz absichern (§ 8a AltTZG). Bei einer Insolvenz haben Sie Anspruch auf Insolvenzgeld für maximal 3 Monate. Restansprüche werden über die Insolvenztabelle abgewickelt. Während der gesamten ATZ sind Sie arbeitslosenversichert und haben Anspruch auf ALG I.

Wie lange dauert die Altersteilzeit?

Die Dauer der Altersteilzeit wird individuell vereinbart, typischerweise zwischen 4 und 7 Jahren. Sie endet in der Regel mit dem Beginn der Altersrente. Beim Blockmodell wird die Zeit hälftig in Arbeits- und Freistellungsphase aufgeteilt.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestaufstockung?

Die gesetzliche Mindestaufstockung beträgt mindestens 20% des ATZ-Entgelts (Regelarbeitsentgelt). Zusätzlich muss der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80% des bisherigen Bruttos zahlen. Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor – oft mit dem Ziel von etwa 80% des bisherigen Nettos.