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Brutto-Netto-Rechner 2026

Was bleibt vom Gehalt übrig? Jetzt berechnen!

0 €15.000 €

Ledig / Geschieden

2.9 %

Dein Netto

2.606 €/ Monat
Pro Jahr31.266 €

📊 Abzüge im Detail

Brutto4.000 €
Sozialversicherung870 €
Rentenversicherung (9,3%)372 €
Krankenversicherung (8.75%)350 €
Pflegeversicherung (2,4%)96 €
Arbeitslosenversicherung (1,3%)52 €
Steuern525 €
Lohnsteuer (Stkl. 1)525 €
Netto2.606 €

ℹ️ Berechnung nach BMF-PAP 2026

  • Exakte Berechnung nach offiziellem BMF-Programmablaufplan 2026
  • Grundfreibetrag: 12.348 €
  • Vorsorgepauschale nach PAP: 9.672 €
  • BBG Rente/AV: 101.400 €/Jahr
  • BBG KV/PV: 69.750 €/Jahr

🏛️ Zuständige Behörden

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Finanzamt

Lohnsteuer, Steuerklasse

ELSTER Online →
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Krankenkasse

KV-Beitrag, Zusatzbeitrag

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Zuletzt aktualisiert: 10.06.2026

Geprüft nach: Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF), EStG 2026, SGB IV/V/VI/XI, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

Was der Rechner berücksichtigt: Lohnsteuer nach PAP 2026, Solidaritätszuschlag (neue Freigrenze 20.350 €), Kirchensteuer, Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung inkl. Zusatzbeitrag (GKV), Kinderfreibeträge bei Steuerklasse 2, Steuerklassen 1–6

Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen), betriebliche Altersvorsorge, Werbungskosten über Pauschale, Nebeneinkünfte, Steuererklärung-Erstattungen, PKV-Beiträge (siehe PKV-GKV-Rechner), Minijob-/Midijob-Gleitzone (siehe Midijob-Rechner)

Brutto-Netto-Rechner: So berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2026

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner berechnen Sie kostenlos und sofort, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach allen Abzügen übrig bleibt – die Lohnsteuer wird dabei exakt nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026 ermittelt. Der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Werte für 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und alle Sozialversicherungsbeiträge. Wer sein Nettogehalt kennt, kann besser planen – ob es um einen Steuerklassenwechsel, eine Gehaltsverhandlung oder den Vergleich von Jobangeboten geht.

Welche Abzüge werden vom Brutto abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden verschiedene Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Einkommen, dem Bundesland und Ihrer Familiensituation ab:

  • Lohnsteuer: Je nach Steuerklasse und Einkommen (Eingangssteuersatz 14 % bis Spitzensteuersatz 45 %)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer (Freigrenze 2026: 20.350 € Lohnsteuer/Jahr für Alleinstehende)
  • Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern
  • Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (∅ 1,45 %) = ca. 8,75 % Arbeitnehmeranteil
  • Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtbeitrag 18,6 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtbeitrag 2,6 %)
  • Pflegeversicherung: 1,8 % mit Kindern, 2,4 % ohne Kinder (Kinderlosenzuschlag 0,6 %), Abschlag ab dem 2. Kind unter 25

Die 6 Steuerklassen in Deutschland

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Über die Steuererklärung wird am Jahresende ausgeglichen – die Jahreslast bleibt gleich, nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich:

  • Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 €)
  • Steuerklasse 3: Verheiratete – der Partner mit dem höheren Einkommen
  • Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (auch mit Faktorverfahren 4/4)
  • Steuerklasse 5: Verheiratete – der Partner mit dem geringeren Einkommen (Kombination mit Klasse 3)
  • Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs (höchste Abzüge, kein Grundfreibetrag)

Welche Kombination für Ehepaare optimal ist, zeigt unser Steuerklassenwechsel-Rechner. Wichtig: Die Steuerklassenkombination 3/5 kann Auswirkungen auf Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld haben, da diese Leistungen auf dem Nettolohn basieren.

Brutto-Netto für Ehepaare: Steuerklasse 3/5 oder 4/4

Verheiratete vergleichen ihr gemeinsames Netto am einfachsten, indem sie den Brutto-Netto-Rechner zweimal laufen lassen: einmal mit Steuerklasse 3 für das höhere und einmal mit Steuerklasse 5 für das geringere Einkommen – anschließend beide Nettobeträge addieren und mit der Rechnung in Steuerklasse 4/4 vergleichen. Die Jahressteuerlast ist bei 3/5 und 4/4 identisch; bei großem Gehaltsunterschied (60/40 oder mehr) bringt 3/5 dem Hauptverdiener monatlich mehr Netto, bei ähnlichem Einkommen ist 4/4 (auch mit Faktorverfahren) die passende Wahl. Den direkten Vergleich übernimmt unser Steuerklassen-Rechner: 3/5 oder 4/4 vergleichen.

Aktuelle Werte 2026

Für das Jahr 2026 gelten folgende wichtige Werte gemäß dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) und der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung:

  • Grundfreibetrag: 12.348 € (monatlich 1.029 € steuerfrei)
  • Kinderfreibetrag: 6.828 € (+ BEA-Freibetrag 2.928 € = 9.756 € gesamt)
  • Soli-Freigrenze: 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Alleinstehende)
  • BBG Rentenversicherung: 101.400 €/Jahr (bundeseinheitlich)
  • BBG Krankenversicherung: 69.750 €/Jahr (bundeseinheitlich)
  • Versicherungspflichtgrenze (JAEG): 77.400 €/Jahr (ab hier PKV möglich)
  • Pendlerpauschale: 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer
  • Mindestlohn: 13,90 €/Stunde (ab 01.01.2026)
  • Minijob-Grenze: 603 €/Monat (7.236 €/Jahr)
  • Midijob-Übergangsbereich: 603,01 € – 2.000 €/Monat

📊 Beispielrechnungen: Was bleibt netto vom Brutto?

Die folgenden Beispiele zeigen typische Brutto-Netto-Rechnungen für 2026 (Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, GKV mit 2,9 % Zusatzbeitrag – dem Standardwert unseres Rechners):

Beispiel 1: Berufseinsteiger – 2.500 € brutto

  • Bruttogehalt: 2.500,00 €
  • Lohnsteuer: ca. 187 €
  • − Rentenversicherung: 232,50 €
  • Krankenversicherung: 218,75 €
  • − Pflegeversicherung: 60,00 €
  • − Arbeitslosenversicherung: 32,50 €
  • = Nettogehalt: ca. 1.769 € (Nettoquote ≈ 71 %)

Bei 2.500 € brutto gehen also knapp 30 % für Steuern und Sozialabgaben ab. Solidaritätszuschlag fällt in dieser Gehaltsklasse nicht an.

Beispiel 2: Durchschnittsgehalt – 4.000 € brutto

  • Bruttogehalt: 4.000,00 €
  • Lohnsteuer: ca. 525 €
  • − Rentenversicherung: 372,00 €
  • − Krankenversicherung: 350,00 €
  • − Pflegeversicherung: 96,00 €
  • − Arbeitslosenversicherung: 52,00 €
  • = Nettogehalt: ca. 2.606 € (Nettoquote ≈ 65 %)

Die Einkommensteuer steigt progressiv – bei 4.000 € brutto beträgt die effektive Steuerbelastung bereits ca. 13 %.

Beispiel 3: Gutverdiener – 6.500 € brutto

  • Bruttogehalt: 6.500,00 €
  • Lohnsteuer: ca. 1.248 €
  • − Rentenversicherung: 604,50 €
  • − Krankenversicherung: ca. 509 € (KV-BBG erreicht bei 5.812,50 €)
  • − Pflegeversicherung: 139,50 €
  • − Arbeitslosenversicherung: 84,50 €
  • = Nettogehalt: ca. 3.915 € (Nettoquote ≈ 60 %)

Auch bei 6.500 € brutto fällt noch kein Solidaritätszuschlag an – die Lohnsteuer bleibt unter der Freigrenze von 20.350 €/Jahr. Die Krankenversicherung ist durch die BBG gedeckelt – ab 77.400 €/Jahr Brutto kommt ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung in Frage.

⚠️ 5 typische Fehler bei der Brutto-Netto-Berechnung

1. Falsche Steuerklasse annehmen: Viele Verheiratete rechnen mit Steuerklasse 1 statt mit ihrer tatsächlichen Kombination (3/5 oder 4/4). Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner, um die optimale Kombination zu finden.

2. Kirchensteuer vergessen: Wer einer Kirche angehört, zahlt zusätzlich 8–9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer. Bei 4.000 € brutto sind das ca. 50 € monatlich.

3. Zusatzbeitrag der Krankenkasse nicht berücksichtigen: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse (0,7 % bis 3,3 % in 2026). Der Durchschnitt liegt bei 2,9 % – ein Kassenwechsel kann hunderte Euro pro Jahr sparen. Wie viel Ihre Kasse kostet, zeigt der Krankenkassenbeitrag-Rechner 2026.

4. Pflegeversicherungs-Zuschlag ignorieren: Kinderlose über 23 zahlen 0,6 % mehr Pflegeversicherung. Bei 4.000 € brutto sind das 24 € monatlich mehr.

5. Brutto- und Nettolohn bei Gehaltsverhandlungen verwechseln: Eine Gehaltserhöhung von 500 € brutto bringt je nach Steuerklasse nur 250–300 € netto. Manchmal lohnen sich Firmenwagen, Zuschüsse zur Homeoffice-Pauschale oder Sachbezüge mehr.

🔍 Sonderfälle bei der Gehaltsberechnung

Minijob & Midijob

Bei einem Minijob bis 603 €/Monat fallen für den Arbeitnehmer keine Sozialabgaben an (nur optionale Rentenversicherung). Im Midijob (603–2.000 €) greift der Übergangsbereich: Die Arbeitnehmer-Beiträge steigen gleitend von ca. 0 % auf den vollen Satz.

Brutto-Netto bei Teilzeit berechnen

Für Teilzeit funktioniert der Rechner genauso wie für Vollzeit: Geben Sie einfach Ihr Teilzeit-Bruttogehalt ein – bei einer 50-%-Stelle also die Hälfte des Vollzeit-Bruttos. Wer in Teilzeit arbeitet, hat ein geringeres Bruttogehalt und damit prozentual niedrigere Abzüge (progressiver Steuertarif) – das Teilzeit-Netto liegt deshalb meist über der Hälfte des Vollzeit-Nettos. Den tatsächlichen Stundenlohn können Sie separat berechnen – wichtig für den Vergleich von Voll- und Teilzeitstellen.

Firmenwagen (1-%-Regelung)

Ein Firmenwagen erhöht das steuerpflichtige Brutto um den geldwerten Vorteil (1 % des Listenpreises + 0,03 % pro Entfernungskilometer). Das senkt das Nettogehalt, spart aber die privaten Autokosten. Bei Elektrofahrzeugen gilt nur 0,25 % (bis 70.000 € Listenpreis).

Zweitjob (Steuerklasse 6)

Für den Zweitjob gilt automatisch Steuerklasse 6 – ohne Grundfreibetrag. Die Abzüge sind daher deutlich höher. Bleibt der Zweitjob unter der Minijob-Grenze von 603 €, ist er pauschal versteuert und beeinflusst den Hauptjob nicht.

Einmalzahlung, Sonderzahlung & Abfindung

Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet den laufenden Arbeitslohn. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden in der Gehaltsabrechnung gesondert als sonstige Bezüge versteuert und lassen sich hier nicht direkt abbilden. Für Abfindungen gilt steuerlich die Fünftelregelung – diese berechnet unser Abfindungsrechner mit Fünftelregelung.

Aktivrente 2026 (NEU)

Ab 2026 gilt ein neuer Freibetrag für die Aktivrente: Wer über das reguläre Rentenalter hinaus sozialversicherungspflichtig arbeitet, erhält einen monatlichen Freibetrag von 2.000 € auf das Gehalt. Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Rente mit dem Renten-Rechner.

💡 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?

Ihr Nettolohn ist das, was tatsächlich auf Ihrem Konto landet – und damit die Basis für alle finanziellen Entscheidungen: Miete oder Eigenheim, Sparplan oder Konsum, Kreditrate oder Urlaub.

Tipps zur Gehaltsoptimierung

  • Steuerklasse wechseln: Verheiratete können mit der optimalen Steuerklassenkombination monatlich mehr Netto erhalten
  • Pendlerpauschale eintragen: Ab 2026 gilt 0,38 € ab dem 1. Kilometer – bei 30 km Arbeitsweg über 200 € Steuerersparnis pro Jahr
  • Betriebliche Altersvorsorge: Bis 302 €/Monat steuer- und sozialabgabenfrei – spart Abzüge und baut Rente auf
  • Sachbezüge nutzen: Bis 50 €/Monat steuerfrei (z. B. Tankgutscheine, Essenszuschüsse)
  • Krankenkasse wechseln: Der Zusatzbeitrag variiert stark – ein Wechsel kann 300–500 €/Jahr bringen
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag (max. 1.260 €/Jahr) über die Steuererklärung absetzbar

Nettolohn und Sozialleistungen

Ihr Nettolohn beeinflusst viele Sozialleistungen direkt: Das Arbeitslosengeld berechnet sich aus dem pauschalierten Nettoentgelt, das Elterngeld aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, und der Anspruch auf Wohngeld hängt vom Gesamteinkommen ab. Deshalb lohnt es sich, die Abzüge genau zu kennen.

🏥 Private vs. Gesetzliche Krankenversicherung

Ab einem Jahresbrutto von 77.400 € (Versicherungspflichtgrenze 2026) können Sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Unser Rechner rechnet mit den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die wichtigsten Unterschiede:

  • GKV: Einkommensabhängige Beiträge (max. auf BBG 69.750 €), Familienversicherung für Ehepartner und Kinder kostenlos
  • PKV: Alters- und risikoabhängige Beiträge, oft günstiger für junge Gutverdiener ohne Kinder, aber teurer im Alter

Tipp: Ob sich GKV oder PKV für Sie lohnt, vergleichen Sie mit unserem PKV-GKV-Rechner.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?

Unser Rechner arbeitet nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums für 2026 und liefert centgenaue Ergebnisse für die Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden mit den aktuellen Beitragssätzen berechnet. Abweichungen zur tatsächlichen Gehaltsabrechnung können durch individuelle Freibeträge, geldwerte Vorteile oder betriebliche Altersvorsorge entstehen.

Gilt der Rechner für 2025 oder 2026?

Der Rechner rechnet mit den Werten für das Steuerjahr 2026 nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, BBG RV 101.400 €, neue Soli-Freigrenze 20.350 €. Eine Berechnung mit den Werten für 2025 ist aktuell nicht möglich.

Welche Steuerklasse ist die beste für Verheiratete?

Die Jahreslast ist bei 3/5 und 4/4 identisch – der Unterschied liegt im monatlichen Netto. Bei großem Gehaltsunterschied (60/40 oder mehr) bringt 3/5 dem Hauptverdiener monatlich mehr Netto. Bei ähnlichem Einkommen ist 4/4 mit Faktor ideal. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner für den direkten Vergleich. Achtung: Die Steuerklasse beeinflusst auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld!

Muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Alleinstehende) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht einem Jahresbrutto von ca. 85.000 € in Steuerklasse 1. Das BVerfG hat den Soli im März 2025 für verfassungsgemäß erklärt.

Was ändert sich 2026 bei der Lohnabrechnung?

Die wichtigsten Änderungen 2026: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €. Die Pendlerpauschale erhöht sich auf 0,38 € ab dem 1. km. Die Mindestvorsorgepauschale entfällt – stattdessen werden die tatsächlichen SV-Beiträge über elektronische Datenübermittlung berücksichtigt. Die Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 €. Zudem gibt es einen neuen Aktivrente-Freibetrag von 2.000 €/Monat.

Wie wirkt sich ein Kinderfreibetrag auf das Netto aus?

Der Kinderfreibetrag (2026: 9.756 € pro Kind, inkl. BEA) wirkt sich monatlich über den Lohnsteuerabzug und den Soli aus. Zusätzlich senkt ein Kind den Pflegeversicherungsbeitrag um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Das Kindergeld (259 €/Monat ab 2026) wird getrennt ausgezahlt. Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab. Über die Einkommensteuererklärung wird am Jahresende die tatsächliche Steuerlast berechnet – wer zu viel gezahlt hat, bekommt eine Steuererstattung. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.100 € zurück.

Wie kann ich mein Nettogehalt erhöhen, ohne mehr Brutto zu verdienen?

Mehrere Wege führen zu mehr Netto ohne Brutto-Erhöhung: (1) Steuerklasse optimieren (Verheiratete), (2) Kirchensteuer prüfen (Austritt spart 8–9 % der Lohnsteuer), (3) Günstigere Krankenkasse wählen, (4) Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (z. B. Pendlerpauschale, doppelte Haushaltsführung), (5) Nettolohnoptimierung mit dem Arbeitgeber vereinbaren (Sachbezüge, Firmenwagen, VL-Zuschuss).

🏛️ Zuständige Behörden & Hilfe

Finanzamt

Für Fragen zur Lohnsteuer, Steuerklassen und Freibeträgen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen Sie dort oder online über ELSTER.

Sozialversicherungsträger

Deutsche Rentenversicherung: 0800 1000 4800 (kostenlos)
Krankenkassen-Hotline: Bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse

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