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Handwerkerkosten-Rechner

Steuerermäßigung nach §35a EStG berechnen – aktuell 2026

🔧Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG)

0 €Max. 6.000 € anrechenbar15.000 €

💡 Tipp: Lassen Sie Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen!

Typische Handwerkerleistungen:

🎨

Malerarbeiten

2.500€ Arbeit

🔧

Sanitär/Heizung

1.800€ Arbeit

Elektroarbeiten

1.200€ Arbeit

🌳

Gartenpflege

800€ Arbeit

🧹

Schornsteinfeger

150€ Arbeit

🏠

Dach/Fassade

3.000€ Arbeit

🔧 Ihre Steuerermäßigung nach §35a EStG

600 €Steuerermäßigung

Direkt abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer!

Anrechenbare Kosten
3.000 €
Erstattungssatz
20%

💡 Noch Potenzial: Sie können noch weitere 600 €Ermäßigung (= 3.000 € Arbeitskosten) nutzen!

📊 Berechnungsdetails

🔧 Handwerkerleistungen600 €
Ihre Arbeitskosten:3.000 €
Davon anrechenbar (max. 6.000€):3.000 €
× 20% Ermäßigung:600 €
📦 Materialkosten (nicht absetzbar):2.000 €
= Gesamt-Steuerermäßigung600 €

📋 Höchstbeträge nach §35a EStG

🔧

Handwerkerleistungen

Renovierung, Erhaltung, Modernisierung

max. 1.200€

(= 6.000€ Arbeitskosten)

🧹

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Reinigung, Garten, Pflege

max. 4.000€

(= 20.000€ Kosten)

👩‍🏠

Minijob-Haushaltshilfe

Geringfügige Beschäftigung

max. 510€

(= 2.550€ Kosten)

💰

Theoretisches Maximum

Alle drei Kategorien kombiniert

max. 5.710€

pro Jahr

✅ Was ist absetzbar?

✓ Absetzbar:

  • • Malerarbeiten (Arbeitskosten)
  • • Fliesenlegen (Arbeitskosten)
  • • Sanitärinstallation (Arbeitskosten)
  • • Elektroarbeiten (Arbeitskosten)
  • • Teppichverlegen (Arbeitskosten)
  • • Dachdeckerarbeiten (Arbeitskosten)
  • • Schornsteinfeger
  • • Gartenarbeiten
  • • Fensterreinigung
  • • Hausmeisterdienste

✗ Nicht absetzbar:

  • • Materialkosten (Farbe, Fliesen etc.)
  • • Neubaumaßnahmen
  • • Geförderte Maßnahmen (KfW, BAFA)
  • • Barzahlungen
  • • Arbeiten außerhalb des Haushalts
  • • Gutachterkosten
  • • Architektenleistungen (Planung)
  • • Anlieferungskosten

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Rechnung erforderlich: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten.
  • Überweisung Pflicht: Barzahlungen werden NICHT anerkannt! Bezahlen Sie per Überweisung und heben Sie den Beleg auf.
  • Eigener Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrem eigenen Haushalt (Wohnung, Haus, Grundstück) in der EU/EWR stattfinden.
  • Keine Doppelförderung: Bereits durch KfW, BAFA oder andere Förderprogramme bezuschusste Maßnahmen sind NICHT absetzbar.
  • Jahr der Zahlung: Es gilt das Jahr der Zahlung – nicht das Jahr der Rechnungsstellung oder Fertigstellung.
  • Zusammenveranlagung: Bei Ehepaaren gelten die Höchstbeträge gemeinsam – nicht doppelt!

💡 Steuer-Tipps

  • Rechnung aufteilen: Bitten Sie den Handwerker, Arbeitskosten und Materialkosten getrennt auszuweisen – nur so können Sie absetzen!
  • Jahresende nutzen: Haben Sie noch nicht alle 6.000€ Arbeitskosten ausgeschöpft? Verschieben Sie Zahlungen ggf. ins alte Jahr.
  • Alle Kategorien nutzen: Sie können Handwerker (1.200€), Dienstleistungen (4.000€) UND Minijob (510€) parallel nutzen = bis zu 5.710€!
  • Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Hausmeister- und Gärtnerkosten aus der Nebenkostenabrechnung können absetzbar sein!

📝 Beispielrechnung

Familie Müller lässt das Bad renovieren:

Gesamtkosten Badezimmer-Sanierung:12.000 €
→ davon Fliesen, Armaturen, Material:5.000 €
→ davon Arbeitskosten (absetzbar):7.000 €

Davon anrechenbar (max. 6.000€):6.000 €
× 20% Steuerermäßigung:= 1.200 €

Steuerersparnis:1.200 €

* 1.000€ Arbeitskosten verfallen, da sie das Maximum überschreiten.

🏛️ Zuständige Behörde

Finanzamt

Die Steuerermäßigung nach §35a EStG wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen).

📱

ELSTER Online

elster.de →

Steuererklärung online einreichen

🏢

Finanzamt vor Ort

Finanzamt-Suche →
📋

In der Steuererklärung eintragen

  • • Hauptvordruck, Zeilen 4-7 (bis 2018: Mantelbogen)
  • • Oder: Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"
  • • Rechnungen und Überweisungsbelege aufbewahren!

Quellen & Rechtsgrundlagen

Offizielle Berechnung nach §35a Abs. 3 EStG:
Steuerermäßigung = Arbeitskosten × 20% (max. 1.200€)

Handwerkerkosten absetzen: Das müssen Sie wissen

Mit dem Handwerkerkosten-Rechner berechnen Sie schnell, wie viel Steuern Sie durch Handwerkerleistungen sparen können. Die gesetzliche Grundlage bildet §35a Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz).

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • ✓ 20% der Arbeitskosten sind absetzbar
  • ✓ Maximal 1.200€ Steuerermäßigung pro Jahr
  • ✓ Das entspricht 6.000€ anrechenbaren Arbeitskosten
  • ✗ Materialkosten sind NICHT absetzbar
  • ✗ Barzahlung wird NICHT anerkannt

Was ist die Steuerermäßigung nach §35a EStG?

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist eine direkte Minderung Ihrer Einkommensteuer – nicht nur eine Minderung des zu versteuernden Einkommens. Das bedeutet: 1.200€ Ermäßigung = 1.200€ weniger Steuern zahlen.

Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?

✓ Absetzbare Arbeiten

  • • Malerarbeiten (innen/außen)
  • • Fliesenlegen
  • • Sanitärinstallation
  • • Elektroarbeiten
  • • Teppichverlegen
  • • Fenster-/Türenmontage
  • • Dachdeckerarbeiten
  • • Schornsteinfeger
  • • Garten- und Wegebau
  • • Wartung Heizung/Klima

✗ Nicht absetzbar

  • • Materialkosten (Farbe, Fliesen)
  • • Neubaumaßnahmen
  • • KfW-/BAFA-geförderte Arbeiten
  • • Barzahlungen
  • • Arbeiten in der Werkstatt
  • • Gutachterkosten
  • • Architektenleistungen
  • • Lieferkosten für Material
  • • Müllentsorgung

Die Rechnung richtig ausstellen lassen

Wichtig: Die Rechnung muss Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweisen! Nur die Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten, Maschinenmiete) sind absetzbar.

Beispiel einer korrekten Rechnung:

Fliesenlegerarbeiten Badezimmer

Arbeitskosten (32 Std. × 55€): 1.760,00€

Fahrtkosten: 80,00€

Fliesen (Material): 1.200,00€

Fliesenkleber (Material): 120,00€


Summe Arbeitskosten (absetzbar): 1.840,00€

→ Steuerermäßigung: 1.840€ × 20% = 368,00€

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

  1. Ordnungsgemäße Rechnung
    Mit Name, Adresse, Leistungsbeschreibung und getrennter Ausweisung
  2. Zahlung per Überweisung
    KEINE Barzahlung! Kontoauszug als Nachweis aufbewahren
  3. Im eigenen Haushalt
    In Ihrer Wohnung/Haus/Grundstück im EU-/EWR-Raum
  4. Keine Doppelförderung
    Nicht zusätzlich zu KfW, BAFA oder anderen Förderprogrammen

Alle drei Kategorien nutzen: Bis zu 5.710€ sparen

Neben Handwerkerleistungen können Sie auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijob-Haushaltshilfen absetzen – die Abgaben dafür kalkuliert der Haushaltsscheck-Rechner für Minijobs im Privathaushalt:

Kategorie Max. Ermäßigung = Max. Kosten
🔧 Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3) 1.200€ 6.000€
🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2) 4.000€ 20.000€
👩‍🏠 Minijob-Haushaltshilfe (§35a Abs. 1) 510€ 2.550€
💰 Gesamt maximal 5.710€ 28.550€

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2)

Zusätzlich zu Handwerkern können Sie diese Dienstleistungen absetzen:

  • Reinigungskraft / Putzfrau (gewerblich)
  • Gartenpflege durch Dienstleister
  • Pflegedienst / Betreuungsleistungen
  • Winterdienst / Straßenreinigung
  • Umzugsunternehmen (Arbeitsanteil)

In der Steuererklärung eintragen

Tragen Sie die Kosten im Hauptvordruck (Mantelbogen) ein oder nutzen Sie die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen". Bei ELSTER finden Sie die Felder unter "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen".

💡 Steuertipp: Nebenkostenabrechnung prüfen!

Auch Handwerker- und Dienstleistungskosten aus der Nebenkostenabrechnung sind absetzbar! Fordern Sie bei Ihrem Vermieter eine Aufstellung der absetzbaren Positionen an (Hausmeister, Gärtner, Reinigung, Wartung).

Häufige Fehler vermeiden

  • Bar bezahlt: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung!
  • Keine getrennte Ausweisung: Wenn Material und Arbeit nicht getrennt sind, schätzt das Finanzamt – oft ungünstig.
  • Doppelförderung: KfW- oder BAFA-geförderte Maßnahmen können NICHT zusätzlich nach §35a abgesetzt werden.
  • Neubau: Bei Neubauten gilt §35a erst ab Einzug. Arbeiten während der Bauphase sind nicht absetzbar.

🏛️ Zuständige Behörde & Hilfe

Finanzamt

Die Steuerermäßigung wird über Ihre Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Bei Fragen hilft Ihr zuständiges Finanzamt.

→ Finanzamt-Suche (BZSt)

Online-Steuererklärung

  • ELSTER – Kostenlose Online-Steuererklärung
  • • Steuersoftware (WISO, Tax, SteuerSparErklärung)
  • • Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Sie können 20% der Arbeitskosten absetzen, maximal 1.200€ Steuerermäßigung pro Jahr. Das entspricht 6.000€ anrechenbaren Arbeitskosten. Materialkosten sind nicht absetzbar. Rechtsgrundlage ist §35a Abs. 3 EStG.

Kann ich Handwerkerkosten auch bar bezahlen?

Nein! Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung. Sie müssen per Überweisung zahlen und den Kontoauszug als Nachweis aufbewahren. Dies gilt für alle Handwerkerleistungen nach §35a EStG.

Sind auch Materialkosten absetzbar?

Nein, nur die Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten, Maschinenmiete) sind absetzbar. Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Baumaterial können nicht geltend gemacht werden. Daher ist es wichtig, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist.

Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?

Absetzbar sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt: Malerarbeiten, Fliesenlegen, Sanitär- und Elektroarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Schornsteinfeger, Gartenbau, Fenster- und Türenmontage. Nicht absetzbar sind Neubaumaßnahmen und KfW-/BAFA-geförderte Arbeiten.

Kann ich Handwerkerkosten UND haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Ja! Die drei Kategorien des §35a EStG sind kombinierbar: Handwerkerleistungen (max. 1.200€), haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000€) und Minijob-Haushaltshilfe (max. 510€). Insgesamt können Sie bis zu 5.710€ Steuerermäßigung pro Jahr erhalten.

Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?

Die Handwerkerkosten werden im Hauptvordruck (Mantelbogen) oder in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' eingetragen. Bei ELSTER finden Sie die Felder unter 'Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen'. Sie müssen nur die Arbeitskosten eintragen, das Finanzamt rechnet automatisch die 20% aus.