Handwerkerkosten-Rechner
Steuerermäßigung nach §35a EStG berechnen – aktuell 2026
🔧Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG)
💡 Tipp: Lassen Sie Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen!
Typische Handwerkerleistungen:
Malerarbeiten
2.500€ Arbeit
Sanitär/Heizung
1.800€ Arbeit
Elektroarbeiten
1.200€ Arbeit
Gartenpflege
800€ Arbeit
Schornsteinfeger
150€ Arbeit
Dach/Fassade
3.000€ Arbeit
🔧 Ihre Steuerermäßigung nach §35a EStG
Direkt abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer!
💡 Noch Potenzial: Sie können noch weitere 600 €Ermäßigung (= 3.000 € Arbeitskosten) nutzen!
📊 Berechnungsdetails
📋 Höchstbeträge nach §35a EStG
Handwerkerleistungen
Renovierung, Erhaltung, Modernisierung
max. 1.200€
(= 6.000€ Arbeitskosten)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Reinigung, Garten, Pflege
max. 4.000€
(= 20.000€ Kosten)
Minijob-Haushaltshilfe
Geringfügige Beschäftigung
max. 510€
(= 2.550€ Kosten)
Theoretisches Maximum
Alle drei Kategorien kombiniert
max. 5.710€
pro Jahr
✅ Was ist absetzbar?
✓ Absetzbar:
- • Malerarbeiten (Arbeitskosten)
- • Fliesenlegen (Arbeitskosten)
- • Sanitärinstallation (Arbeitskosten)
- • Elektroarbeiten (Arbeitskosten)
- • Teppichverlegen (Arbeitskosten)
- • Dachdeckerarbeiten (Arbeitskosten)
- • Schornsteinfeger
- • Gartenarbeiten
- • Fensterreinigung
- • Hausmeisterdienste
✗ Nicht absetzbar:
- • Materialkosten (Farbe, Fliesen etc.)
- • Neubaumaßnahmen
- • Geförderte Maßnahmen (KfW, BAFA)
- • Barzahlungen
- • Arbeiten außerhalb des Haushalts
- • Gutachterkosten
- • Architektenleistungen (Planung)
- • Anlieferungskosten
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Rechnung erforderlich: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten.
- •Überweisung Pflicht: Barzahlungen werden NICHT anerkannt! Bezahlen Sie per Überweisung und heben Sie den Beleg auf.
- •Eigener Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrem eigenen Haushalt (Wohnung, Haus, Grundstück) in der EU/EWR stattfinden.
- •Keine Doppelförderung: Bereits durch KfW, BAFA oder andere Förderprogramme bezuschusste Maßnahmen sind NICHT absetzbar.
- •Jahr der Zahlung: Es gilt das Jahr der Zahlung – nicht das Jahr der Rechnungsstellung oder Fertigstellung.
- •Zusammenveranlagung: Bei Ehepaaren gelten die Höchstbeträge gemeinsam – nicht doppelt!
💡 Steuer-Tipps
- ✓Rechnung aufteilen: Bitten Sie den Handwerker, Arbeitskosten und Materialkosten getrennt auszuweisen – nur so können Sie absetzen!
- ✓Jahresende nutzen: Haben Sie noch nicht alle 6.000€ Arbeitskosten ausgeschöpft? Verschieben Sie Zahlungen ggf. ins alte Jahr.
- ✓Alle Kategorien nutzen: Sie können Handwerker (1.200€), Dienstleistungen (4.000€) UND Minijob (510€) parallel nutzen = bis zu 5.710€!
- ✓Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Hausmeister- und Gärtnerkosten aus der Nebenkostenabrechnung können absetzbar sein!
📝 Beispielrechnung
Familie Müller lässt das Bad renovieren:
* 1.000€ Arbeitskosten verfallen, da sie das Maximum überschreiten.
🏛️ Zuständige Behörde
Finanzamt
Die Steuerermäßigung nach §35a EStG wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen).
Finanzamt vor Ort
Finanzamt-Suche →In der Steuererklärung eintragen
- • Hauptvordruck, Zeilen 4-7 (bis 2018: Mantelbogen)
- • Oder: Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"
- • Rechnungen und Überweisungsbelege aufbewahren!
🔗 Das könnte Sie auch interessieren
Quellen & Rechtsgrundlagen
Offizielle Berechnung nach §35a Abs. 3 EStG:
Steuerermäßigung = Arbeitskosten × 20% (max. 1.200€)
Handwerkerkosten absetzen: Das müssen Sie wissen
Mit dem Handwerkerkosten-Rechner berechnen Sie schnell, wie viel Steuern Sie durch Handwerkerleistungen sparen können. Die gesetzliche Grundlage bildet §35a Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz).
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- ✓ 20% der Arbeitskosten sind absetzbar
- ✓ Maximal 1.200€ Steuerermäßigung pro Jahr
- ✓ Das entspricht 6.000€ anrechenbaren Arbeitskosten
- ✗ Materialkosten sind NICHT absetzbar
- ✗ Barzahlung wird NICHT anerkannt
Was ist die Steuerermäßigung nach §35a EStG?
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist eine direkte Minderung Ihrer Einkommensteuer – nicht nur eine Minderung des zu versteuernden Einkommens. Das bedeutet: 1.200€ Ermäßigung = 1.200€ weniger Steuern zahlen.
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
✓ Absetzbare Arbeiten
- • Malerarbeiten (innen/außen)
- • Fliesenlegen
- • Sanitärinstallation
- • Elektroarbeiten
- • Teppichverlegen
- • Fenster-/Türenmontage
- • Dachdeckerarbeiten
- • Schornsteinfeger
- • Garten- und Wegebau
- • Wartung Heizung/Klima
✗ Nicht absetzbar
- • Materialkosten (Farbe, Fliesen)
- • Neubaumaßnahmen
- • KfW-/BAFA-geförderte Arbeiten
- • Barzahlungen
- • Arbeiten in der Werkstatt
- • Gutachterkosten
- • Architektenleistungen
- • Lieferkosten für Material
- • Müllentsorgung
Die Rechnung richtig ausstellen lassen
Wichtig: Die Rechnung muss Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweisen! Nur die Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten, Maschinenmiete) sind absetzbar.
Beispiel einer korrekten Rechnung:
Fliesenlegerarbeiten Badezimmer
Arbeitskosten (32 Std. × 55€): 1.760,00€
Fahrtkosten: 80,00€
Fliesen (Material): 1.200,00€
Fliesenkleber (Material): 120,00€
Summe Arbeitskosten (absetzbar): 1.840,00€
→ Steuerermäßigung: 1.840€ × 20% = 368,00€
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
- Ordnungsgemäße Rechnung
Mit Name, Adresse, Leistungsbeschreibung und getrennter Ausweisung - Zahlung per Überweisung
KEINE Barzahlung! Kontoauszug als Nachweis aufbewahren - Im eigenen Haushalt
In Ihrer Wohnung/Haus/Grundstück im EU-/EWR-Raum - Keine Doppelförderung
Nicht zusätzlich zu KfW, BAFA oder anderen Förderprogrammen
Alle drei Kategorien nutzen: Bis zu 5.710€ sparen
Neben Handwerkerleistungen können Sie auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijob-Haushaltshilfen absetzen – die Abgaben dafür kalkuliert der Haushaltsscheck-Rechner für Minijobs im Privathaushalt:
| Kategorie | Max. Ermäßigung | = Max. Kosten |
|---|---|---|
| 🔧 Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3) | 1.200€ | 6.000€ |
| 🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2) | 4.000€ | 20.000€ |
| 👩🏠 Minijob-Haushaltshilfe (§35a Abs. 1) | 510€ | 2.550€ |
| 💰 Gesamt maximal | 5.710€ | 28.550€ |
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2)
Zusätzlich zu Handwerkern können Sie diese Dienstleistungen absetzen:
- Reinigungskraft / Putzfrau (gewerblich)
- Gartenpflege durch Dienstleister
- Pflegedienst / Betreuungsleistungen
- Winterdienst / Straßenreinigung
- Umzugsunternehmen (Arbeitsanteil)
In der Steuererklärung eintragen
Tragen Sie die Kosten im Hauptvordruck (Mantelbogen) ein oder nutzen Sie die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen". Bei ELSTER finden Sie die Felder unter "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen".
💡 Steuertipp: Nebenkostenabrechnung prüfen!
Auch Handwerker- und Dienstleistungskosten aus der Nebenkostenabrechnung sind absetzbar! Fordern Sie bei Ihrem Vermieter eine Aufstellung der absetzbaren Positionen an (Hausmeister, Gärtner, Reinigung, Wartung).
Häufige Fehler vermeiden
- Bar bezahlt: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung!
- Keine getrennte Ausweisung: Wenn Material und Arbeit nicht getrennt sind, schätzt das Finanzamt – oft ungünstig.
- Doppelförderung: KfW- oder BAFA-geförderte Maßnahmen können NICHT zusätzlich nach §35a abgesetzt werden.
- Neubau: Bei Neubauten gilt §35a erst ab Einzug. Arbeiten während der Bauphase sind nicht absetzbar.
🏛️ Zuständige Behörde & Hilfe
Finanzamt
Die Steuerermäßigung wird über Ihre Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Bei Fragen hilft Ihr zuständiges Finanzamt.
→ Finanzamt-Suche (BZSt)Online-Steuererklärung
- • ELSTER – Kostenlose Online-Steuererklärung
- • Steuersoftware (WISO, Tax, SteuerSparErklärung)
- • Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
Rechtsgrundlagen
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie viel Handwerkerkosten kann ich von der Steuer absetzen?
Sie können 20% der Arbeitskosten absetzen, maximal 1.200€ Steuerermäßigung pro Jahr. Das entspricht 6.000€ anrechenbaren Arbeitskosten. Materialkosten sind nicht absetzbar. Rechtsgrundlage ist §35a Abs. 3 EStG.
Kann ich Handwerkerkosten auch bar bezahlen?
Nein! Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung. Sie müssen per Überweisung zahlen und den Kontoauszug als Nachweis aufbewahren. Dies gilt für alle Handwerkerleistungen nach §35a EStG.
Sind auch Materialkosten absetzbar?
Nein, nur die Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten, Maschinenmiete) sind absetzbar. Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Baumaterial können nicht geltend gemacht werden. Daher ist es wichtig, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist.
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Absetzbar sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt: Malerarbeiten, Fliesenlegen, Sanitär- und Elektroarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Schornsteinfeger, Gartenbau, Fenster- und Türenmontage. Nicht absetzbar sind Neubaumaßnahmen und KfW-/BAFA-geförderte Arbeiten.
Kann ich Handwerkerkosten UND haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Ja! Die drei Kategorien des §35a EStG sind kombinierbar: Handwerkerleistungen (max. 1.200€), haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000€) und Minijob-Haushaltshilfe (max. 510€). Insgesamt können Sie bis zu 5.710€ Steuerermäßigung pro Jahr erhalten.
Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
Die Handwerkerkosten werden im Hauptvordruck (Mantelbogen) oder in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' eingetragen. Bei ELSTER finden Sie die Felder unter 'Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen'. Sie müssen nur die Arbeitskosten eintragen, das Finanzamt rechnet automatisch die 20% aus.