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Hundesteuer-Rechner

Hundesteuer nach Stadt berechnen – kostenlos & sofort

🐕Hundesteuer berechnen

Hundesteuer in Aachen

Jährliche Hundesteuer
132,00 €
pro Jahr
11,00 €
pro Monat
33,00 €
pro Quartal
🐕 Erster Hund← Ihre Auswahl132,00 € / Jahr
🐕‍🦺 Zweiter Hund156,00 € / Jahr
⚠️ Listenhund660,00 € / Jahr
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Hinweis zu den Steuersätzen

Die angegebenen Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 und können sich durch Satzungsänderungen der Gemeinde jederzeit ändern. Bitte verifizieren Sie die aktuelle Höhe bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung.

📊Vergleich: Hundesteuer in deutschen Großstädten

Stadt1. Hund2. HundListenhund
Aachen132,00 €156,00 €660,00 €
Augsburg84,00 €84,00 €420,00 €
Berlin120,00 €180,00 €600,00 €
Bielefeld132,00 €180,00 €600,00 €
Bochum156,00 €156,00 €852,00 €
Bonn180,00 €252,00 €1,08 €
Braunschweig132,00 €192,00 €660,00 €
Bremen150,00 €150,00 €600,00 €
Dortmund156,00 €156,00 €612,00 €
Dresden108,00 €108,00 €504,00 €

💡Tipps zur Hundesteuer

Rechtzeitig anmelden: Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung beim Ordnungsamt an. Die Hundesteuermarke muss der Hund im öffentlichen Raum tragen.

🏅

Befreiungen möglich: Blindenhunde, Rettungshunde, Therapiehunde und Diensthunde sind in vielen Gemeinden von der Steuer befreit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über mögliche Ermäßigungen.

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Tierheimhunde: Viele Gemeinden gewähren im ersten Jahr eine Befreiung oder Ermäßigung für Hunde aus dem Tierheim.

⚠️

Nicht-Anmeldung ist teuer: Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € sowie die Nachzahlung der Steuer.

Zuletzt aktualisiert am 4. Juni 2026

Grundlage: Kommunale Hundesteuersatzungen auf Basis von § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) der Länder, Art. 105 Abs. 2a GG. Konkret eingerechnet sind die Hebesätze von über 30 deutschen Städten – u. a. Berlin (120 € Ersthund / 180 € ab Zweithund), München (100 €), Hamburg (90 €) und Frankfurt am Main (102 €), jeweils pro Jahr. In größeren Städten liegt der Ersthund-Satz höher – etwa Köln (156 €) oder Stuttgart (108 € Ersthund, 216 € ab dem zweiten Hund). Die Satzung Ihrer Gemeinde gibt den verbindlichen Stand vor.

Berücksichtigt: Ersthund, Zweit- und Mehrhundestaffelung sowie der erhöhte Satz für Listenhunde („Kampfhunde") nach den jeweiligen Stadt-Satzungen.

Nicht berücksichtigt: Individuelle Befreiungen und Ermäßigungen (Blindenführ-, Rettungs-, Tierheimhunde), unterjährige An-/Abmeldung mit Monatsteilung sowie Sonderregeln kleiner Gemeinden, die nicht in der Städteliste hinterlegt sind. Maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Hundesteuer in Deutschland: Alles was Sie wissen müssen

Wer 2026 in München einen Hund hält, zahlt 100 € im Jahr – in Köln sind es 156 €, in mancher Kleinstadt nur 36 €, und für einen American Staffordshire Terrier in Frankfurt am Main werden 900 € fällig. Eine bundeseinheitliche Hundesteuer gibt es nicht: Jede der rund 11.000 Gemeinden legt ihren Satz in einer eigenen Satzung fest, gestützt auf § 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 105 Abs. 2a GG. Genau deshalb hilft der Rechner oben – er rechnet den konkreten Jahresbetrag für Ihre Stadt, Ihre Hundeanzahl und gegebenenfalls den Listenhund-Zuschlag aus, statt mit einem Pauschalwert zu hantieren.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2a GG. Sie dient primär der Einnahmeerzielung der Gemeinden, hat aber auch eine Lenkungsfunktion: Durch die finanzielle Belastung soll die Hundehaltung auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. In Deutschland leben rund 10,5 Millionen Hunde; die Kommunen nahmen 2024 mit der Hundesteuer einen Rekordbetrag von rund 430 Millionen Euro ein (Statistisches Bundesamt). Die Steuer wird jährlich erhoben und ist pro Hund zu entrichten.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer variiert erheblich von Gemeinde zu Gemeinde. Typische Beträge für den ersten Hund liegen zwischen 50 € und 200 € pro Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Hund ist die Steuer häufig höher (Staffelung). Die teuersten Steuersätze gelten für sogenannte Listenhunde – hier können bis zu 1.000 € pro Jahr und mehr anfallen.

Hund anmelden: Hundesteuermarke erhalten

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund beim zuständigen Ordnungsamt oder der Gemeindekasse anzumelden. Die Anmeldefrist beträgt in den meisten Gemeinden zwei Wochen nach Anschaffung des Hundes. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die der Hund im öffentlichen Raum sichtbar tragen muss.

Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:

  • Personalausweis
  • Impfpass des Hundes
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (in vielen Bundesländern Pflicht)
  • Bei Listenhunden: Sachkundenachweis und/oder Wesenstest

Listenhunde / Kampfhunde: Erhöhte Steuer

Für sogenannte Listenhunde (umgangssprachlich „Kampfhunde") gelten deutlich höhere Steuersätze. Als Listenhunde werden Rassen eingestuft, die nach den jeweiligen Landeshundegesetzen als potenziell gefährlich gelten. Typische Rassen sind:

  • Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährlich): American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
  • Kategorie 2 (vermutet gefährlich): Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge u.a. (je nach Bundesland unterschiedlich)

Die erhöhte Steuer soll die Haltung dieser Rassen regulieren. In einigen Gemeinden beträgt die Steuer für Listenhunde das 5- bis 10-Fache des regulären Satzes.

Befreiungen und Ermäßigungen

In vielen Gemeinden gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen für bestimmte Hunde:

  • Blindenführhunde: Vollständige Steuerbefreiung in fast allen Gemeinden
  • Rettungshunde: Befreiung oder Ermäßigung bei nachgewiesener Ausbildung
  • Therapiehunde: Ermäßigung in vielen Gemeinden
  • Diensthunde: Polizei-, Zoll- und Bundeswehrhunde sind steuerfrei
  • Hunde aus dem Tierheim: Oft Befreiung im ersten (oder ersten und zweiten) Jahr
  • Jagdhunde: In einigen ländlichen Gemeinden befreit oder ermäßigt
  • Herdenschutzhunde: In landwirtschaftlichen Betrieben oft befreit

Was passiert, wenn man den Hund nicht anmeldet?

Die Nicht-Anmeldung eines Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. Zusätzlich müssen Sie die Steuer nachzahlen – oft bis zu vier Jahre rückwirkend. Kommunen setzen zunehmend auf Kontrollen durch den Außendienst und Datenabgleiche (z.B. mit Tierarztregistern und Hunderegistern wie TASSO).

Hundesteuer absetzen: Geht das?

Die Hundesteuer ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie zählt zu den privaten Aufwendungen und kann weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Hund beruflich eingesetzt wird (z.B. Therapiehund einer Praxis, Wachhund eines Unternehmens) – dann kann die Steuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Hundesteuer in anderen Ländern

Die Hundesteuer ist keine deutsche Besonderheit: Auch in Österreich und der Schweiz gibt es eine kommunale Hundesteuer. In den Niederlanden schaffen immer mehr Gemeinden die Hundesteuer ab – inzwischen erhebt sie nur noch etwa jede dritte Kommune. In Großbritannien und Frankreich gibt es keine Hundesteuer. In Deutschland wird die Abschaffung regelmäßig diskutiert, bislang ohne Erfolg.

🧮 Rechenbeispiele

Beispiel 1: Ein Hund in Berlin

Sie halten einen Labrador in Berlin.
Jährliche Steuer: 120,00 €
Monatlich: 10,00 €

Beispiel 2: Zwei Hunde in Berlin

Sie halten zwei Hunde in Berlin.
1. Hund: 120,00 € / Jahr
2. Hund: 180,00 € / Jahr
Gesamt: 300,00 € / Jahr (25,00 € / Monat)

Beispiel 3: Listenhund in Frankfurt am Main

Sie halten einen American Staffordshire Terrier in Frankfurt am Main.
Jährliche Steuer: 900,00 €
Monatlich: 75,00 € – fast 9× so viel wie für einen regulären Hund (102 €/Jahr). Einzelne Städte senken diesen erhöhten Satz, wenn Sie für den Hund einen Wesenstest bzw. eine Begleithundeprüfung nachweisen – ob und in welcher Höhe, regelt die jeweilige Satzung.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Zweithund-Satz ist kein Tippfehler

Viele unterschätzen die Mehrhundestaffelung. In Berlin kostet der erste Hund 120 €, jeder weitere aber 180 € – zwei Hunde sind also 300 € statt 240 €. In manchen Gemeinden steigt der Satz ab dem zweiten Hund deutlich (z. B. Stuttgart: 108 € für den ersten, 216 € für den zweiten). Der „Rabatt für zwei Hunde" ist ein Mythos.

Unterjährige Anmeldung wird monatsgenau abgerechnet

Schaffen Sie den Hund im Juli an, zahlen Sie für das laufende Jahr meist nur die Hälfte (6 von 12 Monaten). Umgekehrt gilt: Wer den Hund im Oktober abmeldet, bekommt die Steuer ab dem Folgemonat anteilig erstattet – aber nur, wenn die Abmeldung fristgerecht erfolgt. Der Jahresbetrag aus dem Rechner gilt für ein volles Halterjahr.

Wesenstest senkt den Listenhund-Satz nicht automatisch

Ein bestandenes Negativzeugnis bzw. ein Wesenstest befreit zwar oft von ordnungsrechtlichen Auflagen, wirkt sich auf die steuerliche Einstufung aber nur dort aus, wo die Satzung das ausdrücklich vorsieht. Einzelne Städte senken den erhöhten Listenhund-Satz spürbar, wenn ein Wesenstest bzw. eine Begleithundeprüfung nachgewiesen wird – andere Städte gewähren keine solche Ermäßigung. Ordnungsrecht und Steuerrecht sind zwei getrennte Verfahren; prüfen Sie deshalb immer die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde.

Umzug = neue Satzung, neue Steuer

Die Hundesteuer richtet sich nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Ort der Anschaffung. Wer von München (100 €) nach Köln (156 €) zieht, muss den Hund am alten Wohnort ab- und am neuen anmelden – die Differenz kann mehrere hundert Euro pro Jahr betragen, bei Listenhunden je nach Stadt deutlich mehr. Eine automatische Ummeldung über das Einwohnermeldeamt erfolgt nicht.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Deutschland?

Die Hundesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Für den ersten Hund liegt sie typischerweise zwischen 50 € und 200 € pro Jahr. Für den zweiten Hund ist sie oft höher. Für Listenhunde (Kampfhunde) kann sie bis zu 1.000 € pro Jahr und mehr betragen.

Wo melde ich meinen Hund an?

Ihren Hund melden Sie beim Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung Ihrer Gemeinde an. Die Anmeldefrist beträgt in den meisten Gemeinden zwei Wochen nach Anschaffung. Sie erhalten dann eine Hundesteuermarke, die der Hund im öffentlichen Raum tragen muss.

Was ist ein Listenhund (Kampfhund)?

Listenhunde sind Hunderassen, die nach den jeweiligen Landeshundegesetzen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Dazu gehören u.a. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Für diese Rassen gilt ein deutlich höherer Hundesteuersatz.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Befreit sind in vielen Gemeinden: Blindenführhunde, Rettungshunde, Therapiehunde, Diensthunde (Polizei, Zoll, Bundeswehr) und Hunde aus dem Tierheim (oft im ersten Jahr). Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Gemeinde.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Nicht-Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. Zusätzlich müssen Sie die Steuer bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlen.

Kann ich die Hundesteuer steuerlich absetzen?

Die Hundesteuer ist als private Aufwendung in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme besteht, wenn der Hund beruflich eingesetzt wird (z.B. Therapiehund, Wachhund) – dann kann die Steuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.