Krankenkassenbeitrag-Rechner 2026
GKV-Beitrag 2026 berechnen
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📊 Detaillierte Aufschlüsselung
🏥 Krankenversicherung
🩺 Pflegeversicherung
Zusammenfassung
💰 Sparpotential durch Kassenwechsel
Günstigste Kasse (1,68 %)
hkk
Teuerste Kasse (2,99 %)
Barmer
* Vergleich zwischen günstigster und teuerster Krankenkasse bei gleichem Leistungsumfang (gesetzlich vorgeschriebene Leistungen sind bei allen Kassen gleich).
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Beitragsbemessungsgrenze 2026: Einkommen über 5.812,50 €/Monat wird nicht beitragspflichtig. Der Höchstbeitrag ist gedeckelt.
- •Versicherungspflichtgrenze: Ab 6.450,00 €/Monat können Arbeitnehmer in die PKV wechseln.
- •Zusatzbeiträge: Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge können sich jährlich ändern. Bei Erhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- •Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, sofern ihr Einkommen unter 565 €/Monat liegt.
- •Pflegeversicherung Kinder: Der Abschlag gilt nur für Kinder unter 25 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben oder wirtschaftlich abhängig sind.
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📚 Quellen & Rechtsgrundlagen
- SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung (§§ 220-245 Finanzierung)
- SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (§§ 54-60 Beiträge)
- Bundesgesundheitsministerium – Beiträge der GKV
- GKV-Spitzenverband – Offizielle Krankenkassenübersicht
- Bundesregierung – Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026
Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Zusatzbeiträge können sich jährlich ändern
Krankenkassenbeitrag 2026: Das müssen Sie wissen
Der Krankenkassenbeitrag ist einer der größten Abzüge vom Gehalt. Mit unserem GKV-Beitragsrechner 2026 ermitteln Sie schnell, wie viel Sie für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und wie Sie durch einen Kassenwechsel sparen können.
Wie wird der GKV-Beitrag berechnet?
Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% (gesetzlich festgelegt)
- Zusatzbeitrag: Kassenindividuell (Durchschnitt 2026: 2,9%)
- Pflegeversicherung: 3,6% (ohne Kinder ab 23: 4,2%)
Bei Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag selbst.
GKV-Beitrag 2026 nach Bruttolohn – Beispiele
So viel zahlen Arbeitnehmer 2026 monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9%, Pflegeversicherung mit einem Kind):
| Bruttolohn/Monat | KV-Anteil | PV-Anteil | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 175,00 € | 36,00 € | 211,00 € |
| 3.000 € | 262,50 € | 54,00 € | 316,50 € |
| 4.000 € | 350,00 € | 72,00 € | 422,00 € |
| 5.000 € | 437,50 € | 90,00 € | 527,50 € |
| 5.812,50 € (BBG) | 508,59 € | 104,63 € | 613,22 € |
Ab der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € steigt der Beitrag nicht weiter – mehr Bruttolohn bedeutet dann keinen höheren Krankenkassenbeitrag.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Krankenkassenbeiträge berechnet werden:
- Monatlich: 5.812,50 € (2025: 5.512,50 €)
- Jährlich: 69.750 € (2025: 66.150 €)
Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei. Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung ist damit gedeckelt.
Versicherungspflichtgrenze 2026
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) bestimmt, ab wann Arbeitnehmer in die PKV wechseln dürfen:
- Monatlich: 6.450 € (2025: 6.150 €)
- Jährlich: 77.400 € (2025: 73.800 €)
Wer über dieser Grenze verdient, kann zwischen GKV (freiwillige Versicherung) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen.
Der Zusatzbeitrag – der große Unterschied
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag macht den Unterschied zwischen den Krankenkassen. Er kann jährlich angepasst werden:
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9%
- Günstigste Kassen: ca. 1,68% (z.B. hkk)
- Teuerste Kassen: ca. 2,99% (z.B. Barmer)
Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 € kann der Unterschied bis zu 30 €/Monat betragen – das sind über 360 € pro Jahr!
Die Zusatzbeiträge werden von den Krankenkassen jährlich neu festgesetzt – auch im Zuge von Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unser Rechner rechnet stets mit den aktuellen Beitragssätzen 2026 (Stand: Februar 2026).
Zusatzbeiträge 2026 im Vergleich: TK, Barmer, AOK & Co.
Unser Beitragsrechner (Tarifrechner) enthält die Zusatzbeiträge von 16 großen Krankenkassen. Die Tabelle zeigt die Werte 2026 im Überblick – sortiert von der günstigsten zur teuersten Kasse:
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2026 |
|---|---|
| hkk | 1,68% |
| HEK | 1,80% |
| AOK Bayern | 1,98% |
| VIACTIV | 2,00% |
| AOK Plus (Sachsen/Thüringen) | 2,20% |
| AOK Baden-Württemberg | 2,24% |
| AOK Niedersachsen | 2,25% |
| Knappschaft | 2,40% |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 2,45% |
| IKK classic | 2,50% |
| SBK | 2,55% |
| AOK Rheinland/Hamburg | 2,65% |
| KKH | 2,78% |
| DAK-Gesundheit | 2,80% |
| AOK Nordwest | 2,90% |
| Barmer | 2,99% |
Zwischen der günstigsten (hkk, 1,68%) und der teuersten Kasse (Barmer, 2,99%) liegen 1,31 Prozentpunkte – Ihr persönliches Sparpotenzial zeigt der Rechner oben an.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- Kündigungsfrist: Bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird
- Wechsel zu einer anderen GKV ohne Wartezeit möglich
- Die Krankenkasse muss Sie über die Erhöhung informieren
Pflegeversicherung-Beitrag 2026 berechnen
Die Pflegeversicherung ist Teil der Sozialversicherung mit eigenen Regeln:
- Grundbeitragssatz: 3,6%
- Kinderlose ab 23 Jahren: +0,6% = 4,2%
- Mit Kindern unter 25: Abschlag von 0,25% pro Kind (ab dem 2. Kind)
- Minimum bei 5+ Kindern: 2,6%
Der Arbeitgeberanteil beträgt paritätisch 1,8% (Hälfte des Grundbeitragssatzes). Arbeitnehmer tragen den Rest – inklusive des Kinderlosenzuschlags und abzüglich der Kinderabschläge.
Beiträge für Selbstständige
Selbstständige zahlen den vollen Beitrag selbst (kein Arbeitgeberanteil):
- Mindestbemessungsgrundlage 2026: 1.318,33 €/Monat
- Mindestbeitrag (ohne KG-Anspruch): ca. 223 €/Monat
- Höchstbeitrag (bei BBG): ca. 985 €/Monat
Selbstständige können zwischen dem ermäßigten Beitragssatz (14,0%) ohne Krankengeldanspruch und dem allgemeinen Satz (14,6%) mit Krankengeld wählen.
GKV-Mindestbeitrag 2026 für Selbstständige und freiwillig Versicherte
Auch bei geringem oder keinem Einkommen gilt in der GKV ein Mindestbeitrag. Grundlage ist die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €/Monat (2026):
- Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch: ca. 223 €/Monat (ermäßigter Satz 14,0% + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9%)
- Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung auf dieselbe Bemessungsgrundlage
- Gilt für Selbstständige mit niedrigem Gewinn ebenso wie für freiwillig Versicherte ohne eigenes Einkommen
Familienversicherung – beitragsfrei mitversichern
In der GKV können Familienangehörige kostenlos mitversichert werden:
- Ehepartner: Wenn Einkommen unter 565 €/Monat (1/7 der Bezugsgröße)
- Kinder: Bis zum 18. Lebensjahr (länger bei Ausbildung/Studium)
- Kein eigener Beitrag für Familienversicherte
Die Familienversicherung ist ein großer Vorteil der GKV gegenüber der PKV, wo jede Person einzeln versichert werden muss.
GKV vs. PKV – ein Vergleich
Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann wählen:
| Kriterium | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Beitrag | % vom Einkommen | Fester Betrag (Risiko-basiert) |
| Familie | Kostenlos mitversichert | Eigener Beitrag je Person |
| Im Alter | Sinkt mit Einkommen | Kann deutlich steigen |
| Leistungen | Gesetzlich festgelegt | Individuell wählbar |
So wechseln Sie die Krankenkasse
Ein Kassenwechsel ist einfacher als gedacht:
- Neue Krankenkasse auswählen und Antrag stellen
- Die neue Kasse kündigt automatisch bei der alten
- Wechsel erfolgt zum übernächsten Monat (bei normaler Kündigung)
- Mindestbindungsfrist: 12 Monate (außer bei Sonderkündigungsrecht)
Tipp: Die Leistungen der GKV sind zu über 95% identisch. Der Unterschied liegt hauptsächlich im Zusatzbeitrag und Bonus-Programmen!
Höchstbeiträge 2026 – die Obergrenze
Bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat) sind die Beiträge gedeckelt:
- KV-Höchstbeitrag (inkl. ⌀ Zusatzbeitrag): ca. 1.017 €/Monat (Gesamt)
- Arbeitnehmeranteil KV: ca. 509 €/Monat
- PV-Höchstbeitrag: ca. 209-244 €/Monat (je nach Kinderstatus)
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
Der Krankenkassenbeitrag 2026 setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9%) zusammen. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 € zahlen Arbeitnehmer etwa 350 € monatlich (inkl. Pflegeversicherung).
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 € (jährlich 69.750 €). Einkommen darüber ist beitragsfrei – der Höchstbeitrag ist damit gedeckelt.
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 laut Bundesgesundheitsministerium 2,9%. Die günstigsten Kassen liegen bei etwa 1,68% (hkk), die teuersten bei ca. 2,99% (Barmer).
Kann ich die Krankenkasse wechseln?
Ja, ein Krankenkassenwechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ohne Wartezeit. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung bei der alten Kasse.
Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?
Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 2026 grundsätzlich 3,6% des Bruttoeinkommens. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6% (gesamt 4,2%). Eltern mit 2 oder mehr Kindern unter 25 erhalten Abschläge von je 0,25% pro Kind.
Wer zahlt den Krankenkassenbeitrag bei Arbeitnehmern?
Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag jeweils zur Hälfte – sowohl den Basisbeitrag als auch den Zusatzbeitrag. Nur der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung wird allein vom Arbeitnehmer getragen.
Wie hoch ist der GKV-Mindestbeitrag 2026?
Der GKV-Mindestbeitrag 2026 basiert auf der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €/Monat. Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch: ca. 223 €/Monat (ermäßigter Beitragssatz 14,0% plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9%) – zuzüglich Pflegeversicherung. Er gilt für Selbstständige mit geringem Gewinn und freiwillig Versicherte ohne eigenes Einkommen.