Witwenrente-Rechner
Hinterbliebenenrente 2026 berechnen
💰 Ihr eigenes Einkommen
🕊️ Ihre Witwenrente
Große Witwenrente (55%) –Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)
📊 Berechnungsdetails
✅ Anspruchsprüfung: Große vs. Kleine Witwenrente
Altersgrenze erreicht
Mindestens 46 Jahre 6 Monate (2026)
Kindererziehung
Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren
Erwerbsminderung
Voll oder teilweise erwerbsgemindert (§ 43 SGB VI)
✓ Anspruch auf große Witwenrente (55%)
Grund: Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)
ℹ️ So funktioniert die Einkommensanrechnung
- ✓Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.076,86 € (ab Juli 2025)
- ✓+ Kinderzuschlag: 228,42 € je waisenrentenberechtigtem Kind
- ✓Netto-Ermittlung: Vom Brutto werden pauschal 40% (Arbeit) bzw. 14% (Rente) abgezogen
- ✓Anrechnung: 40% des Betrags über dem Freibetrag werden abgezogen
- ✓Sterbevierteljahr: Erste 3 Monate = volle Versichertenrente ohne Anrechnung
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Antragspflicht: Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden
- •Wiederheirat: Bei erneuter Heirat erlischt der Anspruch (einmalige Abfindung möglich)
- •Mindest-Ehedauer: Bei Ehe kürzer als 1 Jahr wird eine „Versorgungsehe" vermutet
- •Kleine Witwenrente: Nur 24 Monate Bezugsdauer, dann endet der Anspruch
- •Wartezeit: Der Verstorbene muss mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben
📅 Altersgrenzen für große Witwenrente
Die Altersgrenze wird schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben:
| Todesjahr | Altersgrenze |
|---|---|
| 2024 | 46 Jahre 2 Monate |
| 2025 | 46 Jahre 4 Monate |
| 2026 | 46 Jahre 6 Monate |
| 2027 | 46 Jahre 8 Monate |
| 2028 | 46 Jahre 10 Monate |
| ab 2029 | 47 Jahre |
🏛️ Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung
Die Hinterbliebenenrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.
Hotline
0800 1000 4800 (kostenlos)
Online-Antrag
deutsche-rentenversicherung.de →Benötigte Unterlagen
- • Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk
- • Heiratsurkunde
- • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
- • Personalausweis
- • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder
Witwenrente 2026: Was Hinterbliebene wissen müssen
Die Witwenrente (oder Witwerrente) ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll den Unterhalt ersetzen, den der verstorbene Ehepartner geleistet hätte. Mit unserem Witwenrente-Rechner können Sie Ihren Anspruch und die Höhe Ihrer Hinterbliebenenrente online berechnen.
Stand: Juli 2025 – die Berechnung basiert auf dem aktuellen Rentenwert von 40,79 € (gültig ab 01.07.2025); daraus ergeben sich der Freibetrag von 1.076,86 € und der Kinderzuschlag von 228,42 € je Kind.
Große oder kleine Witwenrente?
Es gibt zwei Arten der Witwenrente mit unterschiedlicher Höhe und Bezugsdauer:
- Große Witwenrente: 55% (neues Recht) bzw. 60% (altes Recht) der Versichertenrente
- Kleine Witwenrente: 25% der Versichertenrente, befristet auf 24 Monate
Grundlage ist jeweils die Versichertenrente – Sie können die Rente des Verstorbenen mit dem Renten-Rechner berechnen.
Voraussetzungen für die große Witwenrente
Für die große Witwenrente nach § 46 Abs. 2 SGB VI muss mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- Altersgrenze: Vollendung des 46. Lebensjahres + 6 Monate (2026)
- Kindererziehung: Erziehung eines eigenen oder des Kindes des Verstorbenen unter 18
- Erwerbsminderung: Voll oder teilweise erwerbsgemindert (§ 43 SGB VI)
Sind keine dieser Voraussetzungen erfüllt, besteht nur Anspruch auf die kleine Witwenrente für maximal 24 Monate.
Altes vs. neues Recht: 60% oder 55%?
Die große Witwenrente beträgt nur noch 55% statt früher 60%. Das alte Recht (60%) gilt jedoch noch, wenn:
- Der Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist, ODER
- Die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde UND mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist
Einkommensanrechnung auf die Witwenrente
Eigenes Einkommen wird nach § 97 SGB VI auf die Witwenrente angerechnet:
- Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.076,86 € (ab Juli 2025)
- + Kinderzuschlag: 5,6 × Rentenwert = 228,42 € je Kind
- Netto-Ermittlung: Pauschal 40% (Arbeit) bzw. 14% (Rente ab 2011) vom Brutto
- Anrechnung: 40% des Betrags über dem Freibetrag werden abgezogen
Im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate nach dem Tod) erfolgt keine Einkommensanrechnung – Sie erhalten die volle Versichertenrente.
Rechenbeispiel: Einkommensanrechnung Schritt für Schritt
So funktioniert die Anrechnung nach § 97 SGB VI in der Praxis – angenommen, die Versichertenrente des Verstorbenen beträgt 1.800 € und der Hinterbliebene verdient 2.500 € brutto im Monat (frei gewähltes Beispiel-Einkommen). Das anrechenbare Netto wird dabei pauschal nach § 18b SGB IV ermittelt (40% Abzug vom Brutto) – nicht nach dem tatsächlichen Nettogehalt, das Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner bestimmen können:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Versichertenrente des Verstorbenen | 1.800,00 € |
| Große Witwenrente: 55% (Rentenartfaktor, § 67 SGB VI) | 990,00 € |
| Arbeitseinkommen brutto (Beispiel) | 2.500,00 € |
| Pauschalabzug 40% → anrechenbares Netto | 1.500,00 € |
| Minus Freibetrag 1.076,86 € → übersteigender Betrag | 423,14 € |
| Davon 40% Anrechnung (Kürzung) | −169,26 € |
| Witwenrente nach Einkommensanrechnung | 820,74 € |
Liegt das anrechenbare Netto unter dem Freibetrag, gibt es keine Kürzung: Bei z. B. 1.700 € Brutto-Arbeitseinkommen bleiben nach dem Pauschalabzug 1.020 € – das liegt unter dem Freibetrag von 1.076,86 €, die große Witwenrente wird in voller Höhe von 990 € gezahlt.
Witwenrente netto: Was wird abgezogen?
Die Witwenrente wird nicht in voller Höhe ausgezahlt: Von der Rente nach Einkommensanrechnung gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab:
- Krankenversicherung: ca. 8,75% (7,3% + kassenindividueller Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung: 3,6% – Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2% (Rentner tragen den Beitrag allein)
Unser Rechner weist deshalb direkt die Netto-Witwenrente aus – also den Betrag, der nach Abzug von KV und PV tatsächlich ausgezahlt wird. Wie viel von der eigenen Rente nach Steuern übrig bleibt, zeigt der Rentensteuer-Rechner.
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente:
- Rechtsgültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes
- Der Verstorbene hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
- Der Hinterbliebene hat nicht wieder geheiratet
- Es liegt keine „Versorgungsehe" vor (Ehe kürzer als 1 Jahr)
Sterbevierteljahr: Volle Rente für 3 Monate
In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhält der Hinterbliebene die volle Versichertenrente des Verstorbenen – ohne Kürzung und ohne Einkommensanrechnung. Das soll die Übergangszeit erleichtern.
Beispiel: Bei einer Versichertenrente von 1.800 € erhalten Sie in den ersten drei Monaten die vollen 1.800 € brutto (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auch im Sterbevierteljahr abgezogen), ab dem vierten Monat die große Witwenrente von 990 € brutto – gegebenenfalls gekürzt durch die Einkommensanrechnung.
Witwenrente bei Wiederheirat
Bei Wiederheirat oder einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Es wird dann eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der aktuellen Witwenrente gezahlt.
Wie wird die Witwenrente beantragt?
Die Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden:
- Online: Über das eService-Portal der DRV
- Vor Ort: In einer Beratungsstelle der Rentenversicherung
- Formular: Antrag R0500 für Hinterbliebenenrente
Wichtig: Bringen Sie die Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk mit – ohne diesen Vermerk kann die Rente nicht bewilligt werden.
Witwenrente versteuern?
Die Witwenrente unterliegt wie andere Renten der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente beginnt (Rentenbeginn 2026: 84 %). Erst ab Rentenbeginn 2058 sind Renten vollständig steuerpflichtig (§ 22 EStG, Fassung nach Wachstumschancengesetz).
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die große Witwenrente beträgt 55% (neues Recht) bzw. 60% (altes Recht) der Versichertenrente des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente beträgt 25%. Von diesem Betrag wird eigenes Einkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 € zu 40% abgezogen.
Wer bekommt die große Witwenrente?
Die große Witwenrente erhält, wer mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt ist (2026), ein Kind unter 18 erzieht, oder erwerbsgemindert ist. Ohne diese Voraussetzungen gibt es nur die kleine Witwenrente für 24 Monate.
Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?
Der Freibetrag beträgt 1.076,86 € Nettoeinkommen (ab Juli 2025). Einkommen darüber wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 €.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhält der Hinterbliebene die volle Versichertenrente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Diese 'Übergangsleistung' soll die erste Zeit nach dem Trauerfall erleichtern.
Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?
Bei Wiederheirat oder einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Es wird eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der zuletzt gezahlten Witwenrente ausgezahlt.
Wie wird die Witwenrente berechnet?
Die Witwenrente wird in drei Schritten berechnet: 1. Ausgangswert ist die Versichertenrente des Verstorbenen. 2. Davon erhalten Hinterbliebene 55% (große Witwenrente, neues Recht), 60% (altes Recht) oder 25% (kleine Witwenrente). 3. Eigenes Einkommen wird pauschal in ein Netto umgerechnet (Arbeitseinkommen: minus 40%); was davon über dem Freibetrag von 1.076,86 € liegt, kürzt die Witwenrente zu 40%. Beispiel: 1.800 € Versichertenrente × 55% = 990 € große Witwenrente vor Einkommensanrechnung.
Gibt es einen offiziellen Witwenrente-Rechner der Deutschen Rentenversicherung?
Zuständig für die Witwenrente ist die Deutsche Rentenversicherung – sie berät kostenlos unter 0800 1000 4800 und erteilt verbindliche Auskünfte. Unser Witwenrente-Rechner ist ein unabhängiges, kostenloses Angebot und kein offizieller Rechner der Deutschen Rentenversicherung. Den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen Sie mit dem Formular R0500 direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.