BAföG-Rechner
Bedarfssätze 2026 | Minijob-Freibetrag 603€
Rechtlich fundiert & aktuell für 2026
Berechnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), insbesondere §§ 11–14a (Bedarf), §§ 21–25 (Einkommen) und §§ 26–30 (Vermögen). Berücksichtigt den Höchstsatz 992 €, den Minijob-Freibetrag 603 € ab 01.01.2026 und die aktuellen Elternfreibeträge. Zuletzt aktualisiert: Juni 2026.
Berücksichtigt: Grundbedarf, Wohnpauschale, KV/PV-Zuschlag, Elterneinkommen, eigenes Einkommen, Vermögensfreibeträge, Kinderbetreuungszuschlag. Nicht berücksichtigt: Individuelle Sonderfälle (z. B. elternunabhängiges BAföG, Auslands-BAföG, Vorausleistungen).
Berechne dein BAföG online, kostenlos und ohne Anmeldung – in 2 Minuten. Der Rechner zeigt dir live, wie viel Studenten- oder Schüler-BAföG dir 2026 zusteht: mit Elterneinkommen, eigenem Verdienst und Vermögen.
Freibetrag: 2.485 €
Freibetrag: 603 € (Minijob-Grenze 2026)
Freibetrag: 15.000 € (unter/ab 30 Jahre)
Dein BAföG-Anspruch
📊 Berechnung im Detail
ℹ️ So funktioniert BAföG
- ✓50% Zuschuss (geschenkt) + 50% zinsfreies Darlehen
- ✓Max. 10.010 € Rückzahlung – egal wie viel du bekommst
- ✓603 € Nebenjob anrechnungsfrei (Minijob-Grenze 2026)
- ✓Vermögensfreibetrag: 15.000 € (unter 30) / 45.000 € (ab 30)
- ✓Schüler-BAföG: Komplett geschenkt (kein Darlehen)
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Dies ist eine Schätzung. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch das BAföG-Amt.
- •Das Brutto-Einkommen der Eltern wird vom Amt in Netto umgerechnet (komplexe Formel).
- •Elternunabhängiges BAföG möglich bei: 5 Jahre Erwerbstätigkeit, Ausbildung + 3 Jahre Job, oder ab 30 Jahren.
- •Antrag stellen! BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt – erst ab Antragsmonat.
🔮 Ausblick: BAföG-Reform WS 2026/27
Laut Koalitionsvertrag 2025 sind zum Wintersemester 2026/27 folgende Änderungen geplant:
- • Wohnpauschale: Erhöhung von 380 € auf 440 € (+60 €)
- • Grundbedarf: Schrittweise Anhebung Richtung Bürgergeld-Niveau (563 €)
- • Freibeträge: Dynamisierung geplant
Stand: Februar 2026. Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft und müssen noch beschlossen werden.
🏛️ Zuständige Behörde
Studierendenwerk / BAföG-Amt
Zuständig ist das BAföG-Amt am Standort deiner Hochschule.
Online beantragen
bafoeg-digital.de →Benötigte Unterlagen
Einkommensnachweise der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge
BAföG 2026: Alles Wichtige zur Studienförderung
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Der BAföG-Höchstsatz 2026 beträgt bis zu 992 € monatlich für Studierende mit eigener Wohnung – inklusive Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung.
BAföG-Bedarfssätze 2026
- Grundbedarf: 475 € monatlich
- Wohnpauschale: 380 € (eigene Wohnung) oder 62 € (bei Eltern)
- KV/PV-Zuschlag: 137 € (bei eigener Kranken- und Pflegeversicherung)
- Minijob-Freibetrag: 603 € monatlich (erhöht ab 01.01.2026) – mehr dazu im Minijob-Rechner
- Kinderbetreuungszuschlag: 160 € pro Kind unter 14 Jahren
BAföG-Höchstsatz 2026: Tabelle
Grundbedarf und Wohnpauschale sind in § 13 BAföG geregelt, der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag in § 13a BAföG:
| Bedarfsposten | Bei den Eltern | Eigene Wohnung |
|---|---|---|
| Grundbedarf | 475 € | 475 € |
| Wohnpauschale | 62 € | 380 € |
| KV/PV-Zuschlag (bei eigener Versicherung) | 137 € | 137 € |
| Höchstsatz gesamt | 674 € | 992 € |
Der KV/PV-Zuschlag von 137 € gilt nur, wenn du selbst kranken- und pflegeversichert bist. Bist du familienversichert, beträgt der Bedarf 855 € (eigene Wohnung) bzw. 537 € (bei den Eltern) – genau das zeigt dir auch der Rechner oben.
Wie wird BAföG berechnet?
Die BAföG-Berechnung berücksichtigt das Einkommen der Eltern, dein eigenes Einkommen und Vermögen. Vom Elterneinkommen werden großzügige Freibeträge (§ 25 BAföG) abgezogen – für verheiratete Eltern etwa 2.485 € netto. Nur 45 % des übersteigenden Einkommens werden angerechnet. Dein eigenes Nettoeinkommen bleibt bis 603 € monatlich (Minijob-Grenze) komplett anrechnungsfrei.
Unterschied zum offiziellen BAföG-Rechner des BMBF
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet auf bafög.de einen offiziellen BAföG-Rechner an – verbindlich ist am Ende immer der Bescheid deines BAföG-Amts. Unser Rechner ist die schnelle Schätzung ohne Anmeldung: Du siehst live und transparent, wie sich Bedarf, Freibeträge und Anrechnung zusammensetzen, und bekommst in 2 Minuten eine Orientierung, ob sich ein Antrag für dich lohnt. Den Antrag selbst stellst du anschließend über bafoeg-digital.de.
Vermögensfreibeträge 2026
Eigenes Vermögen (§ 29 BAföG) ist bis 15.000 € freibetraggeschützt (unter 30 Jahre) bzw. bis 45.000 € (ab 30 Jahre). Darüber liegendes Vermögen wird auf den Bewilligungszeitraum (12 Monate) umgerechnet und vom monatlichen Bedarf abgezogen.
Studenten-BAföG vs. Schüler-BAföG
Studenten-BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt – unabhängig von der tatsächlichen Gesamtsumme. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 €/Monat.
Schüler-BAföG für Fachschulen und bestimmte Schulformen ist komplett geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.
BAföG und Nebenjob: Was ist erlaubt?
Ein Minijob bis 603 €/Monat (ab 2026) ist komplett anrechnungsfrei. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt der Freibetrag bei etwa 475 €/Monat nach Abzug der Sozialpauschale. Verdienst darüber wird vom BAföG abgezogen. Wichtig: Auch in der vorlesungsfreien Zeit mehr zu arbeiten kann den Anspruch gefährden, wenn der Jahresdurchschnitt überschritten wird. Prüfe deinen genauen Stundenlohn, um den Freibetrag nicht zu überschreiten.
BAföG-Antrag stellen
Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt! Die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung. Nutze daher bafoeg-digital.de für deinen Online-Antrag oder wende dich an das Studierendenwerk deiner Hochschule. Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester ist ein Leistungsnachweis (§ 48 BAföG) erforderlich.
Geplante BAföG-Reform: WS 2026/27
Die Koalition plant zum Wintersemester 2026/27 eine Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 € (aktuell 380 €). Zudem soll der Grundbedarfssatz in zwei Stufen (WS 2027/28 und WS 2028/29) an das Grundsicherungsniveau angepasst werden. Mit der Erhöhung könnte der Höchstsatz auf über 1.050 € steigen. Außerdem ist eine Studienstarthilfe von 1.000 € für Studierende aus einkommensschwachen Familien vorgesehen.
❓ Häufige Fragen zum BAföG
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Gilt der Rechner für Bayern, Hessen und alle Bundesländer?
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Wie viel Vermögen darf ich als BAföG-Empfänger haben?
Wie wirkt sich das Einkommen meiner Eltern auf das BAföG aus?
Kann ich BAföG und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Was ändert sich beim BAföG ab WS 2026/27?
🏛️ Zuständige Behörde & Antragstellung
Studierendenwerk / Amt für Ausbildungsförderung
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk deiner Hochschule ist zuständig für BAföG-Anträge im Studium. Für Schüler-BAföG ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreis- oder Stadtverwaltung zuständig.
BAföG-Hotline: 0800 223 63 41 (kostenlos, Mo–Fr 8–20 Uhr)
Online-Antrag: bafoeg-digital.de
Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), §§ 1–68