Ehegattenunterhalt-Rechner 2026
Trennungs- & nachehelicher Unterhalt
💔 Art des Unterhalts
👤 Unterhaltspflichtiger (zahlt)
👤 Unterhaltsberechtigter (erhält)
👶 Kindesunterhalt (vorab abziehen)
Falls der Unterhaltspflichtige bereits Kindesunterhalt zahlt, diesen hier eintragen.
Trennungsunterhalt
Erwerbstätigenbonus: 1/7 bleibt beim Pflichtigen
📊 Berechnungsdetails
ℹ️ So funktioniert's
- ✓3/7-Methode: Bei Erwerbstätigkeit erhält der Pflichtige 1/7 "Erwerbstätigenbonus", zahlt nur 3/7 der Differenz
- ✓Berufsbedingte Aufwendungen: 5% vom Netto (max. 150 €) werden abgezogen
- ✓Kindesunterhalt: Wird vorrangig abgezogen, bevor Ehegattenunterhalt berechnet wird
- ✓Selbstbehalt: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)
🏛️ Zuständige Stellen
Familiengericht
Das örtliche Familiengericht (beim Amtsgericht) ist zuständig für Unterhaltsstreitigkeiten.
⚠️ Wichtige Hinweise
Unverbindliche Berechnung
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Unterhalt hängt von vielen Faktoren ab.
Kindesunterhalt hat Vorrang
Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vor und wird zuerst vom Einkommen abgezogen.
Befristung möglich
Nachehelicher Unterhalt kann zeitlich befristet oder herabgesetzt werden (§ 1578b BGB).
Auskunftsanspruch
Beide Ehepartner haben gegenseitig Anspruch auf Auskunft über Einkommen und Vermögen.
🔄 Trennungs- vs. Nachehelicher Unterhalt
| Trennungsunterhalt | Nachehelicher Unterhalt | |
|---|---|---|
| Zeitraum | Trennung bis Scheidung | Ab Rechtskraft der Scheidung |
| Erwerbspflicht | Eingeschränkt (1. Jahr) | Grundsätzlich vorhanden |
| Verzicht möglich | Nein (unwirksam) | Ja (mit Einschränkungen) |
| Befristung | Nein | Ja (§ 1578b BGB) |
Ehegattenunterhalt 2026: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Der Ehegattenunterhalt sichert nach einer Trennung den wirtschaftlich schwächeren Partner ab. Mit unserem Ehegattenunterhalt-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt Ihnen zusteht oder Sie zahlen müssen.
📋 Die zwei Arten des Ehegattenunterhalts:
- Trennungsunterhalt: Ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
- Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
Die 3/7-Methode zur Berechnung
Der Ehegattenunterhalt wird meist nach der 3/7-Methode berechnet:
1. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Ehepartner ermitteln
2. Differenz der Einkommen berechnen
3. Unterhaltsanspruch = 3/7 der Differenz (ca. 42,86%)
Beispiel: Partner A verdient 4.000 € netto, Partner B 1.500 € netto.
Differenz: 2.500 € × 3/7 = ca. 1.071 € Unterhalt
Erwerbstätigenbonus
Der erwerbstätige Partner darf einen Erwerbstätigenbonus behalten:
- 1/7 des Erwerbseinkommens (ca. 14,3%) als Arbeitsanreiz
- Dieser Bonus wird vor der Differenzberechnung abgezogen
- Gilt nur für Erwerbseinkommen, nicht für Renten oder Mieteinnahmen
Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt
Dem Unterhaltspflichtigen muss ein angemessener Selbstbehalt verbleiben:
- Gegenüber Ehegatten: Mindestens 1.600 € Selbstbehalt
- Bei Erwerbstätigkeit: 1.600 € (Selbstbehalt inkl. Warmmiete)
- Ohne Erwerbstätigkeit: 1.475 €
Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt
| Aspekt | Trennungsunterhalt | Nachehelicher Unterhalt |
|---|---|---|
| Zeitraum | Trennung bis Scheidung | Nach der Scheidung |
| Erwerbsobliegenheit | Eingeschränkt (1. Jahr) | Grundsätzlich voll |
| Dauer | Bis Scheidung | Befristet (meist) |
Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt
Nachehelicher Unterhalt wird nur gezahlt, wenn ein Unterhaltsgrund vorliegt:
- Betreuungsunterhalt: Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren
- Altersunterhalt: Alter bei Scheidung verhindert Erwerbstätigkeit
- Krankheitsunterhalt: Krankheit oder Behinderung
- Erwerbslosigkeitsunterhalt: Trotz Bemühungen kein Job
- Aufstockungsunterhalt: Eigenes Einkommen reicht nicht
- Ausbildungsunterhalt: Für Aus- oder Weiterbildung
⚠️ Wichtig: Der nacheheliche Unterhalt ist oft zeitlich befristet. Nach einer Übergangszeit (meist 3-7 Jahre, je nach Ehedauer) endet der Anspruch, wenn der Bedürftige erwerbsfähig ist.
Unterhalt bei Kindern
Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ehegattenunterhalt. Die Rangfolge:
- Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder (1. Rang)
- Kinderbetreuende Elternteile (2. Rang)
- Ehepartner bei langer Ehe (2. Rang)
- Sonstige Unterhaltsberechtigte (3. Rang)
🏛️ Rechtliche Beratung
Anwaltliche Beratung empfohlen
Bei Ehegattenunterhalt ist eine anwaltliche Beratung dringend empfohlen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann den Unterhalt genau berechnen und Ihre Rechte durchsetzen.
Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen Antrag beim Amtsgericht
Prozesskostenhilfe: Für den Scheidungsprozess möglich
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Der Ehegattenunterhalt wird meist nach der 3/7-Methode berechnet: Zuerst wird die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen ermittelt. Der Unterhaltsanspruch beträgt dann 3/7 (ca. 42,86%) dieser Differenz.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
Trennungsunterhalt wird ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt, aber nur wenn ein Unterhaltsgrund vorliegt (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter).
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?
Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehepartner beträgt mindestens 1.600 € für Erwerbstätige und 1.475 € für Nicht-Erwerbstätige. Dieser Betrag muss dem Unterhaltspflichtigen verbleiben.
Was ist der Erwerbstätigenbonus?
Der Erwerbstätigenbonus ist ein Abzug von 1/7 des Erwerbseinkommens (ca. 14,3%), der dem arbeitenden Partner als Anreiz verbleibt. Er wird vor der Unterhaltsberechnung vom Einkommen abgezogen.
Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden?
Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt ist meist zeitlich befristet – typischerweise 3-7 Jahre je nach Ehedauer. Bei langer Ehe oder Kinderbetreuung kann er auch unbefristet sein.
Hat Kindesunterhalt Vorrang vor Ehegattenunterhalt?
Ja, minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder (in Ausbildung, unter 21, im Elternhaushalt) haben Vorrang (1. Rang). Erst wenn deren Unterhalt gesichert ist, kommt der Ehegattenunterhalt (2. Rang).