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Unterhalt-Rechner 2026

Kindes- und Ehegattenunterhalt berechnen

📊 Angaben zum Unterhalt

0 €12.000 €
1

Bei mehreren Kindern ggf. Herabstufung beachten

Kindesunterhalt (Zahlbetrag)

429,5€ / Monat

pro Kind

Tabellenbetrag559
Kindergeld-Anrechnung (50%)129,5
Jahresbetrag5.154

📋 Einordnung Düsseldorfer Tabelle

Einkommensgruppe4. Gruppe
Einkommensspanne2.901 – 3.300 €
Bedarfskontrollbetrag1.950
Prozentsatz (Mindestunterhalt)115 %

ℹ️ So funktioniert's

  • Bereinigtes Nettoeinkommen: Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (ca. 5%)
  • Kindergeld-Anrechnung: 50% bei Minderjährigen, 100% bei Volljährigen
  • Selbstbehalt: 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 € (nicht erwerbstätig)
  • Mehrere Kinder: Ggf. Herabstufung um eine Einkommensgruppe pro Kind

🏛️ Zuständige Behörde

Jugendamt / Beistandschaft

Das örtliche Jugendamt bietet kostenlose Beistandschaft zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

📞

Jugendamt & Beistandschaft

Familienportal des Bundes →

Offizielle Infos zu Beistandschaft & Unterhalt

⚖️

📋 Wichtige Hinweise

⚠️

Unverbindliche Berechnung

Diese Berechnung ist eine Orientierung. Der tatsächliche Unterhalt kann abweichen.

Mindestunterhalt ist vorrangig

Kindesunterhalt geht vor anderen Unterhaltspflichten (z.B. Ehegattenunterhalt).

📄

Unterhaltstitel wichtig

Lassen Sie den Unterhalt titulieren (Jugendamt-Urkunde oder Gerichtsbeschluss) für die Durchsetzbarkeit.

📊 Düsseldorfer Tabelle 2026 (Auszug)

Gruppe0–56–1112–1718+
1. (02100)486558653698
2. (21012500)511586686733
3. (25012900)535614719768
4. (29013300)559642751803
5. (33013700)584670784838
6. (37014100)623715836894

Vollständige Tabelle: 15 Einkommensgruppen bis 9.700 €+ Netto

Unterhaltsrechner: So berechnen Sie Unterhalt 2026

Mit unserem Unterhalt-Rechner berechnen Sie kostenlos und sofort den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 sowie den Ehegattenunterhalt. Der Rechner berücksichtigt Selbstbehalt, Kindergeld und weitere wichtige Faktoren.

Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Düsseldorfer Tabelle ist die maßgebliche Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird jährlich vom OLG Düsseldorf aktualisiert:

Mindestunterhalt 2026:

  • 0-5 Jahre: 486€ (1. Einkommensstufe)
  • 6-11 Jahre: 558€ (1. Einkommensstufe)
  • 12-17 Jahre: 653€ (1. Einkommensstufe)
  • Ab 18 Jahre: 698€ (1. Einkommensstufe)

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen:

  • Erwerbstätige: 1.450€ gegenüber minderjährigen Kindern
  • Nicht-Erwerbstätige: 1.200€ gegenüber minderjährigen Kindern
  • Gegenüber Ehegatten: 1.600€
  • Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750€

Kindergeld-Anrechnung

Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet:

  • Minderjährige: Hälftige Anrechnung (Kind lebt bei einem Elternteil)
  • Volljährige: Volle Anrechnung auf den Bedarf
  • Kindergeld 2026: 259€ pro Kind (einheitlich)

Ehegattenunterhalt-Arten

Es gibt verschiedene Formen des Ehegattenunterhalts:

  • Trennungsunterhalt: Vom Trennungstag bis zur rechtskräftigen Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung (zeitlich begrenzt)
  • Betreuungsunterhalt: Bei Kinderbetreuung (mind. 3 Jahre)
  • Aufstockungsunterhalt: Zum Ausgleich unterschiedlicher Einkommen

Berechnung Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt berechnet sich nach dem 3/7-Prinzip:

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Eheleute ermitteln
  2. Abzug von erwerbsbedingten Aufwendungen (1/7)
  3. Differenz der Einkommen berechnen
  4. Unterhalt = 3/7 der Differenz

Beispielrechnung Kindesunterhalt

Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.000€ und einem Kind (8 Jahre):

  • Einkommensstufe: 3 (2.501€ - 2.900€)
  • Tabellenbetrag (6-11 J.): 614€
  • − Kindergeld (½): 129,50€
  • = Zahlbetrag: 484,50€/Monat

Wichtige Tipps zum Unterhalt

  • Auskunftsanspruch: Beide Seiten müssen Einkommen offenlegen
  • Rangfolge: Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt
  • Dynamischer Titel: Unterhalt als % des Mindestunterhalts festlegen
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Unterhalt bis 13.805€/Jahr absetzbar
  • Anpassung: Bei Einkommensänderung anpassen lassen

🏛️ Zuständige Stellen & Hilfe

Jugendamt

Das Jugendamt bietet kostenlose Beistandschaft bei der Durchsetzung von Kindesunterhalt. Die Beurkundung von Unterhaltsvereinbarungen ist dort ebenfalls kostenlos möglich.

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser beträgt maximal den Mindestunterhalt minus Kindergeld.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag wird bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld abgezogen.

Was ist der Selbstbehalt 2026?

Der Selbstbehalt beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.450€ gegenüber minderjährigen Kindern, für Nicht-Erwerbstätige 1.200€. Gegenüber volljährigen Kindern sind es 1.750€, gegenüber Ehegatten 1.600€. Die Werte wurden zum 01.01.2026 nicht erhöht.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kindesunterhalt ist bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung zu zahlen. Bei Schulbesuch und anschließendem Studium kann das bis etwa 25 Jahre dauern. Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit.

Was ist der Mindestunterhalt 2026?

Der Mindestunterhalt 2026 beträgt: 486€ für Kinder 0-5 Jahre, 558€ für 6-11 Jahre, 653€ für 12-17 Jahre und 698€ ab 18 Jahren. Davon wird das (hälftige) Kindergeld abgezogen.

Wie wird Ehegattenunterhalt berechnet?

Ehegattenunterhalt berechnet sich nach dem 3/7-Prinzip: Von der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten erhält der weniger verdienende Partner 3/7. Der Selbstbehalt von 1.600€ muss gewahrt bleiben.