Unterhalt-Rechner 2026
Kindes- und Ehegattenunterhalt berechnen
📊 Angaben zum Unterhalt
Bei mehreren Kindern ggf. Herabstufung beachten
Kindesunterhalt (Zahlbetrag)
pro Kind
📋 Einordnung Düsseldorfer Tabelle
ℹ️ So funktioniert's
- ✓Bereinigtes Nettoeinkommen: Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (ca. 5%)
- ✓Kindergeld-Anrechnung: 50% bei Minderjährigen, 100% bei Volljährigen
- ✓Selbstbehalt: 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 € (nicht erwerbstätig)
- ✓Mehrere Kinder: Ggf. Herabstufung um eine Einkommensgruppe pro Kind
🏛️ Zuständige Behörde
Jugendamt / Beistandschaft
Das örtliche Jugendamt bietet kostenlose Beistandschaft zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
📋 Wichtige Hinweise
Unverbindliche Berechnung
Diese Berechnung ist eine Orientierung. Der tatsächliche Unterhalt kann abweichen.
Mindestunterhalt ist vorrangig
Kindesunterhalt geht vor anderen Unterhaltspflichten (z.B. Ehegattenunterhalt).
Unterhaltstitel wichtig
Lassen Sie den Unterhalt titulieren (Jugendamt-Urkunde oder Gerichtsbeschluss) für die Durchsetzbarkeit.
📊 Düsseldorfer Tabelle 2026 (Auszug)
| Gruppe | 0–5 | 6–11 | 12–17 | 18+ |
|---|---|---|---|---|
| 1. (0–2100) | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € |
| 2. (2101–2500) | 511 € | 586 € | 686 € | 733 € |
| 3. (2501–2900) | 535 € | 614 € | 719 € | 768 € |
| 4. (2901–3300) | 559 € | 642 € | 751 € | 803 € |
| 5. (3301–3700) | 584 € | 670 € | 784 € | 838 € |
| 6. (3701–4100) | 623 € | 715 € | 836 € | 894 € |
Vollständige Tabelle: 15 Einkommensgruppen bis 9.700 €+ Netto
Unterhaltsrechner: So berechnen Sie Unterhalt 2026
Mit unserem Unterhalt-Rechner berechnen Sie kostenlos und sofort den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 sowie den Ehegattenunterhalt. Der Rechner berücksichtigt Selbstbehalt, Kindergeld und weitere wichtige Faktoren.
Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Düsseldorfer Tabelle ist die maßgebliche Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird jährlich vom OLG Düsseldorf aktualisiert:
Mindestunterhalt 2026:
- 0-5 Jahre: 486€ (1. Einkommensstufe)
- 6-11 Jahre: 558€ (1. Einkommensstufe)
- 12-17 Jahre: 653€ (1. Einkommensstufe)
- Ab 18 Jahre: 698€ (1. Einkommensstufe)
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen:
- Erwerbstätige: 1.450€ gegenüber minderjährigen Kindern
- Nicht-Erwerbstätige: 1.200€ gegenüber minderjährigen Kindern
- Gegenüber Ehegatten: 1.600€
- Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750€
Kindergeld-Anrechnung
Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet:
- Minderjährige: Hälftige Anrechnung (Kind lebt bei einem Elternteil)
- Volljährige: Volle Anrechnung auf den Bedarf
- Kindergeld 2026: 259€ pro Kind (einheitlich)
Ehegattenunterhalt-Arten
Es gibt verschiedene Formen des Ehegattenunterhalts:
- Trennungsunterhalt: Vom Trennungstag bis zur rechtskräftigen Scheidung
- Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung (zeitlich begrenzt)
- Betreuungsunterhalt: Bei Kinderbetreuung (mind. 3 Jahre)
- Aufstockungsunterhalt: Zum Ausgleich unterschiedlicher Einkommen
Berechnung Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt berechnet sich nach dem 3/7-Prinzip:
- Bereinigtes Nettoeinkommen beider Eheleute ermitteln
- Abzug von erwerbsbedingten Aufwendungen (1/7)
- Differenz der Einkommen berechnen
- Unterhalt = 3/7 der Differenz
Beispielrechnung Kindesunterhalt
Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.000€ und einem Kind (8 Jahre):
- Einkommensstufe: 3 (2.501€ - 2.900€)
- Tabellenbetrag (6-11 J.): 614€
- − Kindergeld (½): 129,50€
- = Zahlbetrag: 484,50€/Monat
Wichtige Tipps zum Unterhalt
- Auskunftsanspruch: Beide Seiten müssen Einkommen offenlegen
- Rangfolge: Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt
- Dynamischer Titel: Unterhalt als % des Mindestunterhalts festlegen
- Steuerliche Absetzbarkeit: Unterhalt bis 13.805€/Jahr absetzbar
- Anpassung: Bei Einkommensänderung anpassen lassen
📊 Verwandte Rechner
🏛️ Zuständige Stellen & Hilfe
Jugendamt
Das Jugendamt bietet kostenlose Beistandschaft bei der Durchsetzung von Kindesunterhalt. Die Beurkundung von Unterhaltsvereinbarungen ist dort ebenfalls kostenlos möglich.
Unterhaltsvorschuss
Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser beträgt maximal den Mindestunterhalt minus Kindergeld.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag wird bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld abgezogen.
Was ist der Selbstbehalt 2026?
Der Selbstbehalt beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.450€ gegenüber minderjährigen Kindern, für Nicht-Erwerbstätige 1.200€. Gegenüber volljährigen Kindern sind es 1.750€, gegenüber Ehegatten 1.600€. Die Werte wurden zum 01.01.2026 nicht erhöht.
Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt ist bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung zu zahlen. Bei Schulbesuch und anschließendem Studium kann das bis etwa 25 Jahre dauern. Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit.
Was ist der Mindestunterhalt 2026?
Der Mindestunterhalt 2026 beträgt: 486€ für Kinder 0-5 Jahre, 558€ für 6-11 Jahre, 653€ für 12-17 Jahre und 698€ ab 18 Jahren. Davon wird das (hälftige) Kindergeld abgezogen.
Wie wird Ehegattenunterhalt berechnet?
Ehegattenunterhalt berechnet sich nach dem 3/7-Prinzip: Von der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten erhält der weniger verdienende Partner 3/7. Der Selbstbehalt von 1.600€ muss gewahrt bleiben.