Grundrente-Rechner 2026
Grundrentenzuschlag berechnen
Ihr monatlicher Grundrentenzuschlag
499,68 €
Zuschlag-EP (gesamt)
12.2500
Jährlich mehr
5.996,13 €
✅Sie haben Anspruch auf Grundrente!
ℹ️ Was sind Grundrentenzeiten?
- • Pflichtbeitragszeiten mit 30-80% des Durchschnittslohns (2026: 1299€ - 3463€ brutto/Monat)
- • Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes)
- • Pflegezeiten (nicht erwerbsmäßige Pflege)
- • Zeiten mit Leistungsbezug bei Krankheit oder Rehabilitation
💡 Die Grundrente wird automatisch geprüft und ausgezahlt – kein Antrag nötig!
Grundrente 2026: Zuschlag für Geringverdiener
Die Grundrente ist seit 2021 ein Zuschlag zur Altersrente für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Mit unserem Grundrente-Rechner berechnen Sie Ihren möglichen Grundrentenzuschlag und sehen, wie die Einkommensprüfung wirkt.
Stand: Januar 2026 · Rentenwert 40,79€ · Freibeträge 1.492€/2.327€
Voraussetzungen für die Grundrente
- Mindestens 33 Grundrentenzeiten: Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege
- Verdienst in den Grundrentenzeiten: 30-80% des Durchschnitts
- 2026: Ca. 1.299€ – 3.463€ brutto/Monat
- Kein Antrag nötig: Wird automatisch geprüft und ausgezahlt
So wird der Grundrentenzuschlag berechnet
Die Berechnung der Grundrente erfolgt in fünf Schritten:
- Verdopplung: Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt
- Begrenzung: Maximal 0,8 EP (bei 35 Jahren) bzw. 0,4 EP (bei 33 Jahren)
- Aufwertung: Die Differenz zu Ihren eigenen EP ist die Aufwertung
- Abzug: 12,5% werden abgezogen (damit aufgewertete EP weniger wert sind als reguläre)
- Multiplikation: Mit Ihren Grundrentenzeiten (max. 35 Jahre)
Bei 35 Jahren: 0,35 × 35 = 12,25 EP × 40,79€ = 499,68€/Monat
💡 Durchschnittliche Entgeltpunkte unbekannt? Mit dem Rentenpunkte-Rechner ermitteln Sie Ihre Entgeltpunkte aus Ihrem Bruttoeinkommen.
Einkommensprüfung 2026: Freibeträge beim Grundrentenzuschlag
Der Grundrentenzuschlag wird nach Einkommen gekürzt:
- Alleinstehende: 1.492€/Monat zu versteuerndes Einkommen frei
- Paare: 2.327€/Monat zu versteuerndes Einkommen frei
- Stufe 1: 60% Anrechnung bis 417€ über Freibetrag (Singles und Paare)
- Stufe 2: 100% Anrechnung darüber
Daraus ergeben sich diese absoluten Grenzen (zu versteuerndes Einkommen pro Monat):
| Anrechnung | Alleinstehende | Paare |
|---|---|---|
| Keine (voller Zuschlag) | bis 1.492€ | bis 2.327€ |
| 60% des übersteigenden Einkommens | 1.492€ – 1.909€ | 2.327€ – 2.744€ |
| 100% des übersteigenden Einkommens | über 1.909€ | über 2.744€ |
Rechenbeispiel 1 (Alleinstehend, 1.700€ Einkommen): 208€ liegen über dem Freibetrag von 1.492€. Davon werden 60% angerechnet = 124,80€. Vom maximalen Zuschlag (499,68€) bleiben 374,88€/Monat.
Rechenbeispiel 2 (Alleinstehend, 2.000€ Einkommen): 508€ liegen über dem Freibetrag. Die ersten 417€ werden zu 60% angerechnet (250,20€), die restlichen 91€ zu 100% (91,00€) – Anrechnung gesamt 341,20€. Vom maximalen Zuschlag (499,68€) bleiben 158,48€/Monat.
Was zählt als Grundrentenzeit?
- Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung (30-80% Durchschnittsverdienst)
- Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr
- Pflegezeiten (nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen)
- Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld
- Berücksichtigungszeiten wegen Pflege oder Kindererziehung
Achtung: Die Grundrente wird jährlich überprüft! Das Finanzamt meldet der Rentenversicherung automatisch Ihre Einkommensdaten. Bei Einkommensänderungen kann sich der Zuschlag ändern.
Maximaler Grundrentenzuschlag 2026
Der höchste Zuschlag ist möglich bei:
- 35 Jahren Grundrentenzeiten
- 0,4 durchschnittlichen Entgeltpunkten
- Einkommen unter dem Freibetrag
Das ergibt ca. 500€/Monat Grundrentenzuschlag. Bei 0,3 EP sind es noch ca. 375€/Monat, bei 0,5 EP ca. 375€/Monat – kein Tippfehler: Die Aufwertung ist um 0,4 EP herum symmetrisch, beide Werte sind korrekt.
Grundrente vs. Grundsicherung
Nicht verwechseln:
- Grundrente: Zuschlag zur eigenen Rente für langjährig Versicherte
- Grundsicherung im Alter: Bedarfsorientierte Sozialleistung bei geringem Einkommen
Die Grundrente wird bei der Grundsicherung nicht vollständig angerechnet – es gibt einen Freibetrag von bis zu 251€.
🏛️ Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch den Anspruch auf Grundrente. Sie müssen keinen Antrag stellen – die Auszahlung erfolgt automatisch bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Servicetelefon: 0800 1000 4800 (kostenlos)
Online: deutsche-rentenversicherung.de
Quellen
- • Deutsche Rentenversicherung: Grundrente
- • BMAS: Grundrente
- • § 76g SGB VI – Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag)
- • § 97a SGB VI – Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag
- • Grundrentengesetz (GruReG) vom 12.08.2020
❓ Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt Grundrente?
Grundrente bekommen Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege), die in dieser Zeit zwischen 30% und 80% des Durchschnittslohns verdient haben. 2026 entspricht das etwa 1.299€ bis 3.463€ brutto im Monat.
Wie hoch ist die Grundrente 2026?
Der maximale Grundrentenzuschlag beträgt etwa 500€ pro Monat (bei 35 Jahren Grundrentenzeiten, 0,4 durchschnittlichen Entgeltpunkten und Einkommen unter dem Freibetrag). Bei höherem Einkommen oder anderen Entgeltpunkten fällt der Zuschlag geringer aus.
Muss ich Grundrente beantragen?
Nein, die Grundrente wird automatisch geprüft und ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung erhält die Einkommensdaten vom Finanzamt und berechnet den Zuschlag selbstständig. Wenn Sie Anspruch haben, wird er automatisch mit Ihrer Rente ausgezahlt.
Was ist der Freibetrag bei der Grundrente 2026?
Der Freibetrag für die Einkommensprüfung liegt 2026 bei 1.492€ pro Monat für Alleinstehende und 2.327€ für Paare (zu versteuerndes Einkommen). Einkommen darüber wird zu 60% (bis zur nächsten Stufe) bzw. 100% auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Wie hoch darf das Einkommen bei der Grundrente sein?
Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es 2026 bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 1.492€ pro Monat (Alleinstehende) bzw. 2.327€ (Paare). Einkommen bis 417€ über dem Freibetrag – also bis 1.909€ bzw. 2.744€ – wird zu 60% angerechnet, darüber zu 100%. Der Zuschlag sinkt dadurch schrittweise und kann ganz entfallen.
Was sind Grundrentenzeiten?
Grundrentenzeiten sind Zeiten mit Pflichtbeiträgen (30-80% Durchschnittsverdienst), Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr, Pflegezeiten und Zeiten mit Kranken- oder Übergangsgeld. Mindestens 33 Jahre sind für den Grundrentenzuschlag erforderlich.
Wie wird der Grundrentenzuschlag berechnet?
Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt (max. 0,8 EP bei 35 Jahren). Die Differenz zu den eigenen EP ist die Aufwertung. Davon werden 12,5% abgezogen und das Ergebnis mit den Grundrentenzeiten (max. 35) multipliziert. Die EP werden dann mit dem Rentenwert (40,79€) in Euro umgerechnet.
Wird die Grundrente jährlich überprüft?
Ja, die Grundrente wird jährlich zum 1. Januar überprüft. Das Finanzamt übermittelt automatisch die Einkommensdaten des vorvergangenen Jahres an die Rentenversicherung. Bei Einkommensänderungen kann sich der Zuschlag erhöhen oder verringern.