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Pendlerpauschale-Rechner 2026

NEU: Einheitlich 38 Cent/km ab km 1!

km
Tage

ℹ️ Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) – wird separat geltend gemacht

35%

Deine Pendlerpauschale

2.090 €/ Jahr

220 Tage × 9.50 € = 2.090 €

💰 Steuerersparnis (bei 35%)ca. 301 €

📊 Berechnung

25 km × 0,38 € × 220 Tage2.090 €
Pendlerpauschale gesamt2.090 €
Werbungskostenpauschale (automatisch)1.230 €
Zusätzlich absetzbar860 €

ℹ️ So funktioniert's (2026)

  • 🆕38 Cent/km ab dem ersten Kilometer – neu seit 01.01.2026!
  • Nur die einfache Strecke zählt (nicht Hin + Rück)
  • Max. 230 Arbeitstage werden anerkannt
  • Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad...)
  • Werbungskostenpauschale: 1.230 € automatisch abgezogen

💡 Neu 2026: Die Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer entlastet besonders Pendler mit kürzeren Strecken (unter 20 km) – eine Verbesserung gegenüber 2025!

📋 Wichtige Hinweise

⚠️

Werbungskostenpauschale beachten!

Die ersten 1.230 € sind bereits durch die Pauschale abgedeckt. Nur darüber hinaus gibt's Steuerersparnis.

Kürzeste Straßenverbindung

Das Finanzamt akzeptiert die kürzeste Straßenroute, nicht die schnellste. Google Maps hilft!

🏛️ Zuständige Behörde

Die Pendlerpauschale gibst du in der Steuererklärung an – genauer in der Anlage N (Werbungskosten).

📋

Finanzamt

Dein zuständiges Finanzamt bearbeitet deine Steuererklärung. Du erreichst es am einfachsten über ELSTER.

→ www.elster.de (Online-Steuererklärung)

Tipp: Viele Steuersoftware-Programme (z.B. WISO Steuer, Tax) berechnen die Pendlerpauschale automatisch.

Pendlerpauschale 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

🆕 Neu ab 2026:

  • 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
  • Keine Staffelung mehr (vorher: 30 Cent bis km 20, dann 38 Cent)
  • Gilt für alle Verkehrsmittel: Auto, Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß

Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist einer der wichtigsten Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Deutschland. Mit unserem kostenlosen Pendlerpauschale-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Steuern Sie durch Ihre Fahrt zur Arbeit sparen können.

Pendlerpauschale Höhe 2026

Ab Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale vereinheitlicht:

  • 0,38 € pro Kilometer – für jeden Kilometer der einfachen Strecke
  • Die bisherige Staffelung (30 Cent bis km 20, 38 Cent ab km 21) entfällt
  • Maximal absetzbar: 4.500 € pro Jahr (außer bei Nutzung eines eigenen PKW)
  • Gilt nur für die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Die Berechnung der Pendlerpauschale ist einfach:

Pendlerpauschale = Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage

Beispielrechnung: Bei 25 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen:
25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 € absetzbar

Welche Verkehrsmittel zählen?

Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig:

  • Auto/Motorrad: Keine Obergrenze (volle Pauschale)
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Max. 4.500 € oder tatsächliche Kosten
  • Fahrrad/E-Bike: Max. 4.500 €
  • Zu Fuß: Max. 4.500 €
  • Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer kann die volle Pauschale ansetzen

Auch Dienstwagen-Fahrer können die Entfernungspauschale ansetzen – zusätzlich lohnt es sich, den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens berechnen zu lassen.

Homeoffice und Pendlerpauschale

Wichtig: An Homeoffice-Tagen können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr für 210 Tage). Unser Rechner berücksichtigt beide Pauschalen automatisch.

Wie viele Arbeitstage ansetzen?

Das Finanzamt akzeptiert folgende Richtwerte für Arbeitstage:

  • 5-Tage-Woche: 220-230 Arbeitstage pro Jahr
  • 6-Tage-Woche: 260-280 Arbeitstage pro Jahr
  • Teilzeit 3 Tage: entsprechend weniger

Die exakte Zahl liefert der Arbeitstage-Rechner: Arbeitstage 2026 nach Bundesland berechnen.

Tipp: Führen Sie ein Fahrtenbuch oder notieren Sie Ihre Arbeitstage, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt Nachweise zu haben. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wer unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) verdient und mehr als 20 km zur Arbeit fährt, kann die Mobilitätsprämie beantragen. Diese beträgt 14% der Pendlerpauschale ab km 21 und wird direkt ausgezahlt.

Werbungskostenpauschale beachten

Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 € (2026). Die Pendlerpauschale lohnt sich also besonders, wenn Sie diesen Betrag überschreiten. Bei einem Arbeitsweg von nur 15 km (220 Tage) erreichen Sie bereits: 15 × 0,38 × 220 = 1.254 €.

🏛️ Hinweise zur Steuererklärung

Wo eintragen?

Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, Zeile 31-35 (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte).

Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28./29. Februar)
Online: ELSTER (elster.de) – kostenlose Steuererklärung

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Ab 2026 gilt einheitlich 38 Cent (0,38 €) pro Kilometer für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis km 20, 38 Cent ab km 21) wurde abgeschafft.

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Multiplizieren Sie die einfache Entfernung in Kilometern mit 0,38 € und der Anzahl Ihrer Arbeitstage. Beispiel: 25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 € absetzbare Werbungskosten.

Gilt die Pendlerpauschale für alle Verkehrsmittel?

Ja, die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für Auto, Motorrad, Fahrrad, ÖPNV und sogar zu Fuß. Bei nicht-motorisierten Verkehrsmitteln und ÖPNV gilt jedoch eine Obergrenze von 4.500 € pro Jahr.

Kann ich an Homeoffice-Tagen Pendlerpauschale absetzen?

Nein, an Homeoffice-Tagen gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr für 210 Tage). Sie müssen die Tage entsprechend aufteilen.

Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?

Das Finanzamt akzeptiert bei einer 5-Tage-Woche typischerweise 220-230 Arbeitstage pro Jahr. Urlaubstage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden.

Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?

Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, in den Zeilen 31-35 unter 'Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte'.