🇩🇪 DR
Alle Rechner
📋

Pflegegrad-Rechner 2026

Pflegegrad ermitteln (Selbsttest)

Modul 1 von 60 / 39 Fragen (0%)
🚶

Modul 1: Mobilität

Beantworten Sie alle Fragen zur Einschätzung des Hilfebedarfs

1.Positionswechsel im Bett (z.B. Umdrehen)

2.Halten einer stabilen Sitzposition

3.Umsetzen (z.B. aus dem Bett in den Rollstuhl)

4.Fortbewegen innerhalb der Wohnung

5.Treppensteigen

Aktuelle Zwischenbewertung0.0 Punkte

Geschätzter Pflegegrad: Kein Pflegegrad

Pflegegrad ermitteln: So funktioniert das NBA-System

Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie Ihren Pflegegrad anhand des NBA (Neues Begutachtungsassessment) selbst einschätzen. Dieses System wird seit 2017 für die offizielle Pflegegrad-Begutachtung verwendet.

Die 6 Module der Pflegegrad-Begutachtung

  • Modul 1 – Mobilität (10%): Fortbewegen, Treppensteigen, Positionswechsel
  • Modul 2 – Kognitive Fähigkeiten (15%)*: Orientierung, Entscheidungen, Gefahren erkennen
  • Modul 3 – Verhaltensweisen (15%)*: Psychische Probleme, Unruhe, Aggression
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40%): Waschen, Ankleiden, Essen, Toilette
  • Modul 5 – Krankheitsanforderungen (20%): Medikamente, Verbände, Arztbesuche
  • Modul 6 – Alltagsgestaltung (15%): Tagesablauf, soziale Kontakte

* Bei Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert!

Von Punkten zum Pflegegrad

Die gewichteten Punkte aus allen Modulen ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0-100:

Pflegegrad Punkte Beeinträchtigung
Kein Pflegegrad 0 – 12,4 Keine / geringe
Pflegegrad 1 12,5 – 26,9 Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 27 – 47,4 Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 47,5 – 69,9 Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 70 – 89,9 Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 90 – 100 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegeld & Sachleistungen 2025/2026

Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag (131€)
  • Pflegegrad 2: 347€ Pflegegeld oder 796€ Sachleistungen
  • Pflegegrad 3: 599€ Pflegegeld oder 1.497€ Sachleistungen
  • Pflegegrad 4: 800€ Pflegegeld oder 1.859€ Sachleistungen
  • Pflegegrad 5: 990€ Pflegegeld oder 2.299€ Sachleistungen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

  1. Antrag stellen: Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (über Krankenkasse)
  2. MD-Begutachtung: Der Medizinische Dienst besucht Sie zuhause
  3. Gutachten: Der MD erstellt ein Gutachten mit Pflegegrad-Empfehlung
  4. Bescheid: Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad mit
  5. Widerspruch: Bei Ablehnung haben Sie 1 Monat Zeit für Widerspruch

Tipp für die Begutachtung: Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und dokumentieren Sie alle Hilfestellungen, die im Alltag nötig sind. Beschönigen Sie nichts – der Begutachtungstermin ist eine Momentaufnahme!

Was wird bei der Begutachtung geprüft?

Der Gutachter des MD prüft:

  • Wie selbstständig können alltägliche Verrichtungen durchgeführt werden?
  • Wie häufig wird Hilfe benötigt?
  • Welche Art der Unterstützung ist erforderlich (Anleitung, Beaufsichtigung, Teilübernahme, vollständige Übernahme)?
  • Liegen kognitive Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten vor?

Unterschied: Selbsttest vs. MD-Begutachtung

Unser Pflegegrad-Rechner basiert auf dem NBA-System, ist aber vereinfacht. Die offizielle MD-Begutachtung ist deutlich umfangreicher und berücksichtigt viele Detailaspekte. Nutzen Sie den Test als erste Orientierung – das tatsächliche Ergebnis kann abweichen.

🏛️ Zuständige Behörde

Ihre Pflegekasse

Die Pflegekasse ist immer bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie dort – telefonisch, per E-Mail oder Brief. Was Sie selbst monatlich einzahlen, können Sie hier prüfen: Pflegeversicherung-Beitrag 2026 berechnen.

Tipp: Ein formloser Antrag genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung."

Hilfreiche Anlaufstellen

  • Pflegestützpunkte: Kostenlose Beratung vor Ort
    → Adresse über Ihre Pflegekasse
  • Pflegetelefon (BMG): 030 / 340 60 66 - 02
    → Mo-Do 9-18 Uhr
  • Bürgertelefon Pflege: 030 / 340 60 66 - 02

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird mit dem NBA (Neues Begutachtungsassessment) ermittelt. Dabei werden 6 Module bewertet: Mobilität (10%), Kognitive Fähigkeiten (15%), Verhaltensweisen (15%), Selbstversorgung (40%), Krankheitsanforderungen (20%) und Alltagsgestaltung (15%). Die gewichteten Punkte ergeben den Pflegegrad 1-5.

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

Das Pflegegeld 2025/2026 beträgt: Pflegegrad 2: 347€, Pflegegrad 3: 599€, Pflegegrad 4: 800€, Pflegegrad 5: 990€ pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 131€.

Wer führt die Pflegegrad-Begutachtung durch?

Die Begutachtung wird vom MD (Medizinischer Dienst) durchgeführt. Ein Gutachter besucht den Antragsteller zuhause und prüft den Hilfebedarf anhand der 6 NBA-Module. Die Pflegekasse erteilt dann den Bescheid über den Pflegegrad.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Für Pflegegrad 3 benötigt man 47,5 bis 69,9 Punkte im NBA-System. Dies entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Unter 47,5 Punkten wird Pflegegrad 2 vergeben, ab 70 Punkten Pflegegrad 4.

Kann man gegen den Pflegegrad Widerspruch einlegen?

Ja, gegen den Pflegegrad-Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es erfolgt dann eine erneute Prüfung, ggf. mit einem neuen Begutachtungstermin.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden – es wird frei ausgezahlt. Pflegesachleistungen werden für professionelle ambulante Pflegedienste gezahlt und direkt mit diesen abgerechnet. Beides kann auch kombiniert werden (Kombinationsleistung).