Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026 – EM-Rente brutto & netto berechnen
Berechnen Sie Ihre EM-Rente brutto & netto (nach KV-/PV-Abzug): Volle oder teilweise Erwerbsminderung mit Zurechnungszeit, Abschlägen und aktuellen Werten 2026.
Geprüfte Berechnung nach geltendem Recht
Zuletzt aktualisiert am 10.06.2026
Rechtsgrundlagen: §§ 43–45 SGB VI (Erwerbsminderung), § 64 SGB VI (Rentenformel), § 77 SGB VI (Zugangsfaktor), § 253a SGB VI (Zurechnungszeit), § 96a SGB VI (Hinzuverdienst), EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz 2024
Aktuelle Werte 2026: Rentenwert 40,79 € (ab 01.07.2026: 42,52 €, +4,24 %), Zurechnungszeit bis Alter 66 Jahre 3 Monate, Hinzuverdienstgrenze volle EM 20.763,75 €/Jahr
✅ Berücksichtigt:
- Volle & teilweise Erwerbsminderung
- Zurechnungszeit nach Geburtsjahr
- Abschläge (max. 10,8 %)
- Hinzuverdienstgrenzen 2026
- Rentenanpassung Juli 2026
⚠️ Nicht berücksichtigt:
- Individuelle Wartezeit-Prüfung
- Medizinische Gutachtenbewertung
- Bestandsrentner-Zuschlag (4,5–7,5 %)
- Grundrente-Zuschläge
📚 Wichtige Informationen zur EM-Rente
- ✓Volle EM-Rente: Bei weniger als 3 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit
- ✓Teilweise EM-Rente: Bei 3 bis unter 6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit
- ✓Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre Wartezeit + 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren
- ✓Befristung: EM-Renten werden meist befristet gewährt (max. 3 Jahre, Verlängerung möglich)
- ✓Arbeitsmarktlage: Bei voller EM und fehlender Teilzeitstelle erhalten Sie auch bei 3-6h Arbeitsfähigkeit die volle EM-Rente
- ✓Umwandlung: Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente automatisch zur Altersrente
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung. Die tatsächliche Rente kann abweichen.
- •Entgeltpunkte: Ihre genauen Entgeltpunkte finden Sie in Ihrer Renteninformation der DRV.
- •Grundsicherung: Bei sehr niedriger EM-Rente können Sie ergänzend Grundsicherung beantragen.
- •Beratung: Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung persönlich beraten!
🏛️ Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung
Die DRV ist zuständig für alle Fragen zur Erwerbsminderungsrente. Sie können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.
Online-Informationen
deutsche-rentenversicherung.de →💶 Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2026?
Die durchschnittliche volle EM-Rente lag 2024 bei rund 1.050 € brutto monatlich (Rentenzugang). Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente 2026 ausfällt, hängt von Ihren Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit, dem Abschlag (max. 10,8 %) und der Rentenart ab – bei teilweiser EM-Rente halbiert der Rentenartfaktor 0,5 den Betrag.
Grundlage ist die Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert. Der Rentenwert 2026 beträgt 40,79 € (ab 01.07.2026: 42,52 €). Von der Bruttorente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab – der Rechner oben zeigt Ihnen Brutto- und Nettorente direkt an. Konkrete Zahlen finden Sie in den drei Beispielrechnungen weiter unten.
📚 Alles Wichtige zur Erwerbsminderungsrente 2026
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie hat 2001 die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgelöst. Die EM-Rente sichert das Einkommen, wenn Krankheit oder Behinderung die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken – sie ist damit neben dem Krankengeld und dem Arbeitslosengeld eine der wichtigsten Lohnersatzleistungen in Deutschland.
Erwerbsunfähigkeitsrente berechnen: EU-Rente vs. EM-Rente
Wer nach „Erwerbsunfähigkeitsrente berechnen" sucht, meint heute fast immer die Erwerbsminderungsrente: Die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) wurden 2001 durch die zweistufige EM-Rente abgelöst. Neue Anträge laufen seitdem als volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente – dieser Rechner gilt für genau dieses Nachfolgesystem und ermittelt Ihre EM-Rente brutto und netto.
Volle vs. teilweise Erwerbsminderung
Es gibt zwei Stufen der Erwerbsminderung:
- Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Die volle EM-Rente beträgt etwa doppelt so viel wie die teilweise. Die Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 20.763,75 € pro Jahr (ca. 1.730 €/Monat).
- Teilweise Erwerbsminderung: Sie können 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Die teilweise EM-Rente – oft auch Teilerwerbsminderungsrente oder halbe EM-Rente genannt – hat den Rentenartfaktor 0,5 statt 1,0. Die Hinzuverdienstgrenze ist mit mindestens 41.527,50 € pro Jahr (ca. 3.460 €/Monat) deutlich höher. Ein Minijob oder Midijob ist damit meist problemlos möglich.
Sonderfall Arbeitsmarktrente: Können Sie zwar 3–6 Stunden arbeiten, finden aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz (verschlossener Arbeitsmarkt), erhalten Sie trotzdem die volle EM-Rente.
Wie wird die EM-Rente berechnet?
Die Berechnung folgt der gleichen Rentenformel wie die reguläre Altersrente:
- Entgeltpunkte: Ihre bisher erarbeiteten Punkte + Zurechnungszeit
- Zugangsfaktor: 1,0 oder weniger bei Abschlag (max. 10,8 %)
- Rentenartfaktor: 1,0 (volle EM) oder 0,5 (teilweise EM)
- Rentenwert 2026: 40,79 € bis 30.06.2026, danach 42,52 € (+4,24 % Rentenanpassung)
Die Entgeltpunkte finden Sie auf Ihrer Renteninformation, die die DRV jährlich versendet. Ihr Bruttoeinkommen bestimmt, wie viele Punkte pro Jahr gutgeschrieben werden – bei Durchschnittsverdienst (2026: ca. 50.493 €) ist es genau 1,0 Punkte.
Zurechnungszeit 2026
Die Zurechnungszeit (§ 253a SGB VI) schützt Menschen, die früh erwerbsgemindert werden. Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet:
- Rentenbeginn 2026: Zurechnungszeit bis Alter 66 Jahre und 3 Monate
- Ab 2031: Zurechnungszeit bis Alter 67 Jahre (Zielwert)
Die fiktiven Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit werden zum Durchschnitt Ihrer bisherigen Erwerbsbiografie berechnet. Wer also in jungen Jahren erkrankt und bisher gut verdient hat, profitiert stärker. Vergleichen Sie auch die Rentenlücke, die trotz Zurechnungszeit verbleiben kann.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Allgemeine Wartezeit: Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit (§ 50 Abs. 1 SGB VI)
- Pflichtbeiträge: 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der EM (sog. „3/5-Regelung")
- Medizinisches Gutachten: Bestätigung der Erwerbsminderung durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV
- Reha vor Rente: Zunächst müssen alle Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sein
Wichtig: Ein erheblicher Teil der EM-Anträge wird zunächst abgelehnt. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag mit lückenloser ärztlicher Dokumentation ist entscheidend. Nach einer Ablehnung sind Widerspruch und anschließend Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Abschläge bei der EM-Rente
Wer vor der abschlagsfreien Altersgrenze (2026: 64 Jahre und 10 Monate) in EM-Rente geht, muss mit Abzügen rechnen: 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 % (= 36 Monate). Dieser Abschlag gilt dauerhaft – auch wenn die EM-Rente später automatisch zur Altersrente wird.
Bei Personen unter 60 Jahren wird fast immer der volle Abschlag von 10,8 % angesetzt. Wer plant, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sollte auch den Frührente-Rechner nutzen, um den regulären Rentenabschlag zu vergleichen.
Bestandsrentner-Zuschlag (seit Juli 2024)
Durch das EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz erhalten rund 3 Millionen Bestandsrentner seit Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag:
- EM-Rentenbeginn 01.01.2001 – 30.06.2014: +7,5 % Zuschlag
- EM-Rentenbeginn 01.07.2014 – 31.12.2018: +4,5 % Zuschlag
Seit Dezember 2025 ist der Zuschlag dauerhaft in die Rente integriert und wird in einem Betrag ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig – die DRV berechnet und zahlt den Zuschlag automatisch.
Hinzuverdienst bei der EM-Rente 2026: Grenzen berechnen
Trotz EM-Rente dürfen Sie hinzuverdienen (§ 96a SGB VI) – die Grenzen wurden in den letzten Jahren deutlich angehoben. Der Rechner oben gibt Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze direkt mit aus:
| Art der EM-Rente | Jahresgrenze 2026 | ≈ Monat |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | 20.763,75 € | ~ 1.730 € |
| Teilweise Erwerbsminderung | mind. 41.527,50 € | ~ 3.460 € |
Bei teilweiser EM-Rente ist 41.527,50 € die Mindestgrenze – individuell gilt der höhere Wert aus Ihrem früheren Verdienst. Der Rechner oben ermittelt diese individuelle Grenze für Sie.
Bei Überschreitung wird die Rente anteilig gekürzt, nicht vollständig gestrichen. Prüfen Sie mit dem Steuerklassen-Rechner, welche Lohnsteuer auf den Hinzuverdienst anfällt.
EM-Rente brutto/netto: Steuern und Sozialabgaben
Die EM-Rente ist steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns – bei Beginn 2026 sind 86 % der Rente steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1a EStG). Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an: KV 7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag sowie PV 3,6 % (mit Kindern) bzw. 4,2 % (kinderlos) – die Pflegeversicherung tragen Rentner allein, zusammen ca. 12,35–12,95 %. Genau diese Abzüge zieht der Rechner oben ab und zeigt Ihre EM-Rente brutto und netto an.
Nutzen Sie den Rentensteuer-Rechner, um die tatsächliche Netto-EM-Rente nach Steuern und Abgaben zu ermitteln. Bei niedrigem Gesamteinkommen bleibt die EM-Rente dank Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) oft steuerfrei.
📊 Beispielrechnungen EM-Rente 2026
Beispiel 1: Angestellte, 45 Jahre, volle EM
Sabine (45) hat 20 Jahre gearbeitet und 22 Entgeltpunkte gesammelt (Durchschnitt 1,1 EP/Jahr). Diagnose: schwere Depression.
• Bisherige EP: 22,0 | Durchschnitt/Jahr: 1,1 EP
• Zurechnungszeit: 45 → 66 Jahre 3 Monate = 21 Jahre 3 Monate
• Fiktive EP Zurechnungszeit: 21,25 × 1,1 = 23,375 EP
• Gesamt-EP: 22,0 + 23,375 = 45,375 EP
• Abschlag: 10,8 % (unter 60) → Zugangsfaktor: 0,892
• Rente = 45,375 × 0,892 × 1,0 × 40,79 € = 1.650,25 € brutto
• Ab 07/2026: 45,375 × 0,892 × 1,0 × 42,52 € = 1.720,21 € brutto
• Netto (nach KV/PV ~12,35 %): ca. 1.508 €
Beispiel 2: Teilzeitkraft, 52 Jahre, teilweise EM
Thomas (52) hat 27 Jahre gearbeitet, davon 10 in Teilzeit. Insgesamt 20 Entgeltpunkte (Durchschnitt 0,74 EP/Jahr). Diagnose: Rückenerkrankung, kann noch 4 Stunden arbeiten.
• Bisherige EP: 20,0 | Durchschnitt/Jahr: 0,74 EP
• Zurechnungszeit: 52 → 66 Jahre 3 Monate = 14 Jahre 3 Monate
• Fiktive EP: 14,25 × 0,74 = 10,545 EP
• Gesamt-EP: 20,0 + 10,545 = 30,545 EP
• Abschlag: 10,8 % → Zugangsfaktor: 0,892
• Rentenartfaktor: 0,5 (teilweise EM)
• Rente = 30,545 × 0,892 × 0,5 × 40,79 € = 556,02 € brutto
• Thomas kann bis 41.527,50 €/Jahr hinzuverdienen
• Prüfenswert: Wohngeld als Aufstockung
Beispiel 3: Geringverdienerin, 38 Jahre, volle EM + Grundsicherung
Maria (38) hat 13 Jahre im Minijob + kurze Festanstellung gearbeitet. Nur 6 Entgeltpunkte (Durchschnitt 0,46 EP/Jahr). Diagnose: Multiple Sklerose.
• Bisherige EP: 6,0 | Durchschnitt/Jahr: 0,46 EP
• Zurechnungszeit: 38 → 66 Jahre 3 Monate = 28 Jahre 3 Monate
• Fiktive EP: 28,25 × 0,46 = 12,995 EP
• Gesamt-EP: 6,0 + 12,995 = 18,995 EP
• Abschlag: 10,8 % → Zugangsfaktor: 0,892
• Rente = 18,995 × 0,892 × 1,0 × 40,79 € = 690,96 € brutto
• Netto (nach KV/PV ~12,35 %): ca. 606 €
• Grundsicherungsbedarf (Regelsatz 563 € + Miete ~450 €): ca. 1.013 €
• Aufstockung durch Grundsicherung bei EM: ca. 407 €/Monat
⚠️ 5 typische Fehler bei der Erwerbsminderungsrente
Ärztliche Befunde ohne Stundenangabe
Die DRV entscheidet anhand der Restleistungsfähigkeit in Stunden, nicht anhand der Diagnose. Bitten Sie Ihre Ärzte, explizit zu dokumentieren, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten können. Ein Attest „arbeitsunfähig" reicht nicht – es muss „weniger als 3 Stunden" (volle EM) oder „3–6 Stunden" (teilweise EM) lauten.
3/5-Regelung nicht erfüllt
Sie brauchen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor dem EM-Eintritt. Lücken durch Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, Selbstständigkeit oder Auslandsaufenthalte können zum Verlust des Anspruchs führen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf rechtzeitig.
Widerspruch ohne Akteneinsicht
Bei Ablehnung sofort Widerspruch einlegen, aber erst nach Akteneinsicht begründen. Im DRV-Gutachten stehen die genauen Ablehnungsgründe – nur wer diese kennt, kann gezielt neue Befunde vorlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt.
Hinzuverdienst falsch eingeschätzt
Die Grenze von 20.763,75 €/Jahr (volle EM) gilt als Jahresbetrag – nicht gleichmäßig pro Monat. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Abfindung) werden voll angerechnet. Bei Überschreitung wird die Rente anteilig gekürzt, nicht komplett gestrichen.
Reha-Möglichkeiten nicht ausgeschöpft
Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente" (§ 9 SGB VI). Die DRV lehnt EM-Anträge ab, wenn eine medizinische oder berufliche Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen könnte. Nehmen Sie angebotene Reha-Maßnahmen an – auch um das DRV-Gutachten positiv zu beeinflussen.
🔍 Sonderfälle bei der EM-Rente
🏭 Arbeitsmarktrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Wer 3–6 Stunden arbeiten kann, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält die volle EM-Rente statt der halben. Diese „Arbeitsmarktrente" wird gewährt, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Die DRV prüft dies anhand der individuellen Qualifikation und der regionalen Arbeitsmarktlage. Melden Sie sich in jedem Fall arbeitslos, um den Nachweis zu führen.
👨👩👧 EM-Rente und Elternzeit / Kindererziehung
Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind) zählen als Pflichtbeitragszeiten – sie können die 3/5-Regelung retten und die Entgeltpunkte erhöhen. Wer während der Elternzeit erkrankt, sollte wissen: Das Elterngeld wird auf die EM-Rente angerechnet, sobald beide gleichzeitig bezogen werden. Auch die Mütterrente bringt bis zu 2,5 zusätzliche Entgeltpunkte pro Kind.
♿ EM-Rente bei Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)
Ein Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50 allein begründet keinen EM-Renten-Anspruch – entscheidend ist die Restleistungsfähigkeit. Allerdings kann die Schwerbehinderung den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab 62 mit Abschlag, ab 65 abschlagsfrei, Jahrgang 1964) eröffnen. Schwerbehinderte haben zudem Sonderkündigungsschutz und Anspruch auf Zusatzurlaub.
💊 EM-Rente und Grundsicherung / Bürgergeld
Wenn die EM-Rente den Lebensunterhalt nicht deckt, gibt es zwei Wege: Bei dauerhaft voller EM (unabhängig von der Arbeitsmarktlage): Grundsicherung bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) über das Sozialamt. Bei befristeter EM-Rente: Aufstockung über Bürgergeld (SGB II). Zusätzlich lohnt sich die Prüfung von Wohngeld und Kinderzuschlag. Die EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, es gelten aber Freibeträge für zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riester).
🔄 Von EM-Rente zur Altersrente / Witwenrente
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre für ab 1964 Geborene) wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt – ein neuer Antrag ist nicht nötig. Der Abschlag von bis zu 10,8 % bleibt jedoch dauerhaft bestehen. Bei Tod des EM-Renten-Empfängers steht dem überlebenden Ehegatten die Witwenrente zu (große Witwenrente: 55 % bzw. 60 % der EM-Rente). Der Altersteilzeit-Rechner hilft bei der Übergangsplanung.
💡 Was bedeutet das für Sie?
Sie sind unter 40 und erkrankt?
Die Zurechnungszeit hilft Ihnen besonders stark – über 26 Jahre werden fiktiv aufgefüllt. Dennoch bleibt die EM-Rente oft unter dem Existenzminimum. Prüfen Sie Grundsicherung und private BU-Versicherung als Ergänzung. Die Rentenlücke kann erheblich sein.
Sie sind 50+ und die Gesundheit lässt nach?
Lassen Sie jetzt Ihren Versicherungsverlauf prüfen: Stimmen alle Zeiten? Ist die 3/5-Regelung erfüllt? Dokumentieren Sie ärztliche Befunde sorgfältig. Vergleichen Sie EM-Rente mit der Frührente ab 63 – bei Schwerbehinderung sogar ab 62.
Ihr Antrag wurde abgelehnt?
Nicht aufgeben: Eine Ablehnung ist häufig nicht das letzte Wort – Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht stehen Ihnen offen. Fordern Sie Akteneinsicht, sammeln Sie neue Facharztberichte und holen Sie ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht. In der Zwischenzeit können Sie ALG I oder Bürgergeld als Überbrückung beantragen.
❓ Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente durchschnittlich?
Die durchschnittliche volle EM-Rente lag 2024 bei rund 1.050 € brutto monatlich (Rentenzugang). Die tatsächliche Höhe hängt stark von Ihren Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit und dem Abschlag ab. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 12,35 %) und ggf. Rentensteuer verbleibt die Nettorente. Zum Vergleich: Der Regelsatz Bürgergeld liegt bei 563 €/Monat.
Wie viel darf ich neben der EM-Rente hinzuverdienen (2026)?
Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 € pro Jahr (ca. 1.730 € pro Monat). Bei teilweiser EM ist die Grenze mit 41.527,50 € doppelt so hoch. Wird die Grenze überschritten, wird die Rente anteilig um 40 % des Überschreitungsbetrags gekürzt. Ein Minijob (603 €/Monat) ist bei beiden EM-Stufen problemlos möglich.
Was ist der Abschlag bei der EM-Rente und wie hoch ist er?
Wenn Sie vor der abschlagsfreien Altersgrenze (2026: 64 Jahre und 10 Monate) in EM-Rente gehen, wird für jeden Monat davor ein Abschlag von 0,3 % berechnet – maximal 10,8 % (36 Monate). Da die meisten EM-Rentner deutlich jünger sind, gilt fast immer der Maximalabschlag. Dieser bleibt dauerhaft, auch bei späterer Umwandlung in die Altersrente. Vergleichen Sie dies mit den Abschlägen der regulären Frührente.
Wird die EM-Rente befristet oder unbefristet gewährt?
EM-Renten werden in der Regel für maximal 3 Jahre befristet. Vor Ablauf prüft die DRV, ob die Erwerbsminderung weiterhin besteht – dazu wird ein Folgegutachten erstellt. Eine unbefristete EM-Rente gibt es nur, wenn keine medizinische Besserung zu erwarten ist (z. B. bei schweren chronischen Erkrankungen, Amputationen oder fortgeschrittenen neurologischen Erkrankungen). Nach 9 Jahren befristeter Bezugsdauer wird die Rente in der Regel in eine unbefristete umgewandelt.
Welche Voraussetzungen muss ich für die EM-Rente erfüllen?
Sie müssen drei Voraussetzungen erfüllen: (1) Mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit), (2) mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor der Erwerbsminderung (3/5-Regelung), und (3) ein medizinisches Gutachten, das bestätigt, dass Sie weniger als 6 Stunden (teilweise EM) bzw. weniger als 3 Stunden (volle EM) täglich arbeiten können. Außerdem gilt „Reha vor Rente" – erst wenn Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit nicht wiederherstellen kann, wird EM-Rente bewilligt.
Was passiert mit meiner EM-Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre für ab 1964 Geborene) wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Der EM-Abschlag bleibt bestehen. Die Altersrente kann etwas höher ausfallen, wenn während des EM-Bezugs weitere Versicherungszeiten (z. B. Pflege, Kindererziehung) hinzugekommen sind. Berechnen Sie Ihre reguläre Altersrente mit dem Rentenrechner.
Kann ich zusätzlich zur EM-Rente Grundsicherung beantragen?
Ja, wenn Ihre EM-Rente den Lebensunterhalt nicht deckt. Bei dauerhaft voller EM: Grundsicherung bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) beim Sozialamt. Bei befristeter EM: Aufstockung über Bürgergeld (SGB II). Die EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, es gelten aber Freibeträge. Das Einkommen der Eltern oder Kinder wird nur herangezogen, wenn es über 100.000 €/Jahr liegt. Prüfen Sie auch Wohngeld als mögliche Alternative.
Kann ich mit diesem Rechner auch die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) berechnen?
Ja – die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) wurden 2001 durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Wer heute erstmals einen Antrag stellt, erhält eine volle oder teilweise EM-Rente. Dieser Rechner gilt für genau dieses Nachfolgesystem und berechnet Ihre EM-Rente brutto und netto nach den aktuellen Werten 2026.
Was ist die Zurechnungszeit und wie beeinflusst sie meine EM-Rente?
Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Versicherungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem festgelegten Alter (2026: 66 Jahre 3 Monate, ab 2031: 67 Jahre). Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Alter mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen weitergearbeitet. Je jünger Sie bei EM-Eintritt sind, desto mehr Entgeltpunkte werden aufgefüllt und desto höher fällt Ihre Rente aus. Ohne Zurechnungszeit würden junge EM-Rentner extrem niedrige Renten erhalten – nutzen Sie den Rechner oben, um den konkreten Effekt zu berechnen.